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Gesetze einfach

§ 2 WoGG einfach erklärt: Was beim Wohngeld als Wohnraum zählt

Amtlich: „Wohnraum“ Betrifft vor allem: Mieter, Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 2 WoGG sind Wohnraum nur Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind.

Wohnraum im Sinne des Wohngeldes sind Räume, die 2 Bedingungen erfüllen:

  • Der Verfügungsberechtigte hat sie zum Wohnen bestimmt.
  • Sie sind nach ihrer Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet.

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Wohn-Geld gibt es nur für Wohn-Raum.

Wohn-Raum sind Räume zum Wohnen.

Der Vermieter oder Eigentümer muss die Räume zum Wohnen bestimmt haben.

Die Räume müssen sich auch wirklich zum Wohnen eignen.

Das hängt davon ab, wie die Räume gebaut sind.

Und wie die Räume eingerichtet sind.

§ 2 WoGG – Wohnraum

Wohnraum sind Räume, die vom Verfügungsberechtigten zum Wohnen bestimmt und hierfür nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung tatsächlich geeignet sind.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Es reicht nicht, dass Räume zum Wohnen bestimmt sind – sie müssen sich nach Bauweise und Ausstattung auch tatsächlich zum Wohnen eignen.

Häufige Fragen zu § 2 WoGG

Welche Räume zählen beim Wohngeld als Wohnraum?

Nach § 2 WoGG Räume, die der Verfügungsberechtigte zum Wohnen bestimmt hat und die nach Bauweise und Ausstattung tatsächlich zum Wohnen geeignet sind. Welche Räume im Einzelfall geeignet sind, sagt die Vorschrift nicht genauer.

Schwierige Wörter

Verfügungsberechtigter
Die Person, die über die Räume bestimmen darf – meist der Eigentümer oder der Vermieter.
bauliche Anlage und Ausstattung
Wie die Räume gebaut und eingerichtet sind.

Hängt damit zusammen

  • § 1 WoGG – Wohngeld gibt es für selbst genutzten Wohnraum
  • § 3 WoGG – Wer für seinen Wohnraum Wohngeld bekommen kann

War diese Erklärung verständlich?