§ 1 WoGG einfach erklärt: Wofür es Wohngeld gibt: Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 1 WoGG soll Wohngeld angemessenes und familiengerechtes Wohnen finanziell sichern; es gibt es als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für selbst genutztes Eigentum.
Wohngeld soll finanziell absichern, dass du angemessen und passend für deine Familie wohnen kannst.
(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Wohngeld ist ein Zuschuss für den Wohnraum, den du selbst nutzt. Es gibt 2 Formen:
- Für eine Mietwohnung ist es ein Zuschuss zur Miete. Er heißt Mietzuschuss.
- Für deine eigene Wohnung oder dein eigenes Haus ist es ein Zuschuss zur Belastung. Er heißt Lastenzuschuss.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Wohn-Geld ist Geld vom Staat.
Es hilft Ihnen bei den Kosten für Ihre Wohnung.
Sie müssen selbst in der Wohnung wohnen.
Es gibt 2 Arten von Wohn-Geld.
Sie wohnen zur Miete?
Dann gibt es einen Miet-Zuschuss.
Zuschuss heißt: Sie bekommen Geld dazu.
Sie wohnen in Ihrem eigenen Haus?
Oder in Ihrer eigenen Wohnung?
Dann gibt es einen Lasten-Zuschuss.
Lasten sind zum Beispiel Kosten für einen Kredit.
Es gibt Ausnahmen.
§ 1 WoGG – Zweck des Wohngeldes
(1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Wohngeld gibt es nur für Wohnraum, den du selbst nutzt.
Beispiel
Beispiel: Miete oder Eigentum
Murat wohnt in Bochum zur Miete. Für ihn kommt Wohngeld als Mietzuschuss in Frage. Seine Schwester Elif wohnt in ihrer eigenen Eigentumswohnung und zahlt dafür einen Kredit ab. Für sie kommt Wohngeld als Lastenzuschuss in Frage. Ob die beiden tatsächlich Wohngeld bekommen und wie viel, regeln andere Vorschriften des Wohngeldgesetzes.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 1 WoGG
Gibt es Wohngeld auch für Eigentümer?
Ja. Nach § 1 Absatz 2 WoGG gibt es Wohngeld als Lastenzuschuss für Wohnraum, den du selbst nutzt. Wer zur Miete wohnt, bekommt es als Mietzuschuss.
Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?
Der Mietzuschuss ist ein Zuschuss zur Miete, der Lastenzuschuss ein Zuschuss zur Belastung für selbst genutztes Eigentum (§ 1 Absatz 2 WoGG). Beides sind Formen des Wohngeldes.
Schwierige Wörter
- Mietzuschuss
- Wohngeld für Menschen, die zur Miete wohnen.
- Lastenzuschuss
- Wohngeld für Menschen, die in ihrem eigenen Haus oder ihrer eigenen Wohnung wohnen und dafür Kosten tragen.
- Belastung
- Die Kosten für selbst genutztes Eigentum, etwa Zinsen und Tilgung eines Kredits und laufende Kosten (genauer in § 10 WoGG).
Hängt damit zusammen
- Kann ich Wohngeld bekommen? – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 3 WoGG – Wer Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen kann
- § 9 WoGG – Was beim Wohngeld als Miete zählt
- § 10 WoGG – Was beim Wohngeld als Belastung zählt