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Gesetze einfach

§ 45 WoGG einfach erklärt: Kein Wohngeld bei bestimmten Hilfen nach dem alten BVG

Amtlich: „Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 45 WoGG ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wer bestimmte Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2023 bekommt, wenn darin Wohnkosten berücksichtigt sind.

Wer nach dem Bundesversorgungsgesetz in der Fassung vom 31. Dezember 2023 (oder nach einem Gesetz, das es für anwendbar erklärt)

  • a) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • b) andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,

bekommt, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei diesen Hilfen Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden. § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und 3 WoGG in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023 gelten entsprechend.

Personen, die

  • a) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • b) andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,

nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, empfangen, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung ihrer Hilfen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und 3 in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023 gelten entsprechend.

§ 45 WoGG – Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

Personen, die

  • a) ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder
  • b) andere Hilfen in einer stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen,

nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, empfangen, sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn bei der Berechnung ihrer Hilfen Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind. § 7 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 und 3 in der Fassung bis zum 31. Dezember 2023 gelten entsprechend.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Kosten der Unterkunft
Die Kosten für die Wohnung, etwa Miete, die bei der Berechnung einer Sozialleistung berücksichtigt werden.

Hängt damit zusammen

  • § 7 WoGG – Wer allgemein vom Wohngeld ausgeschlossen ist

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