Anlage 2 WoGG einfach erklärt: Die Werte a, b und c für die Wohngeld-Formel
Das Wichtigste in einem Satz
Anlage 2 zum WoGG enthält die Werte „a“, „b“ und „c“, die je nach Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (1 bis 12) in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG eingesetzt werden.
Hier steht, wo diese Fassung der Anlage amtlich veröffentlicht wurde: im Bundesgesetzblatt 2024 Teil I Nr. 314, Seite 3.
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)
Diese Anlage gehört zu § 19 Absatz 1 WoGG. Dort steht die Formel, mit der man das monatliche Wohngeld ausrechnet. In der Formel kommen die Werte „a“, „b“ und „c“ vor. Welche Werte gelten, hängt davon ab, wie viele Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind. Die Tabelle hat deshalb eine Spalte für jede Haushaltsgröße von 1 bis 12 Haushaltsmitgliedern. So liest du sie: Du suchst die Spalte mit der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Darin stehen untereinander die Werte für „a“, „b“ und „c“. Die Zahlen stehen in einer Kurzschreibweise. Das „E“ mit der Zahl dahinter sagt dir, wodurch du teilen musst:
- E-1 heißt: geteilt durch 10.
- E-2 heißt: geteilt durch 100.
- E-4 heißt: geteilt durch 10 000.
- E-5 heißt: geteilt durch 100 000.
Beispiel: Bei 1 Haushaltsmitglied steht für „a“ der Wert 4,000E-2. Das bedeutet 4,000 geteilt durch 100, also 0,04. Bei 5 Haushaltsmitgliedern ist „a“ gleich 0. Ab 6 Haushaltsmitgliedern hat „a“ ein Minuszeichen, bei 6 Haushaltsmitgliedern steht dort zum Beispiel – 1,000E-2.
Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a | 4,000E-2 | 3,000E-2 | 2,000E-2 | 1,000E-2 | 0 | – 1,000E-2 |
| b | 4,797E-4 | 3,571E-4 | 2,917E-4 | 2,163E-4 | 1,907E-4 | 1,722E-4 |
| c | 4,080E-5 | 3,040E-5 | 2,450E-5 | 1,760E-5 | 1,720E-5 | 1,660E-5 |
| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a | – 2,000E-2 | – 3,000E-2 | – 4,000E-2 | – 6,000E-2 | – 9,000E-2 | – 1,200E-1 |
| b | 1,592E-4 | 1,583E-4 | 1,376E-4 | 1,249E-4 | 1,141E-4 | 1,107E-4 |
| c | 1,650E-5 | 1,650E-5 | 1,660E-5 | 1,660E-5 | 1,960E-5 | 2,210E-5 |
| Hierbei bedeuten: | E-1 geteilt durch10, | | | | | | | | | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | |
| E-2 geteilt durch100, | | | | | | | | | ||||
| | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | |
| E-4 geteilt durch10 000, | | | | | | | | | ||||
| | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | |
| E-5 geteilt durch100 000. | | | | | | | | | ||||
| | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. |
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie möchten Wohngeld bekommen.
Für das Wohngeld gibt es eine Rechen-Formel.
In der Formel stehen die Buchstaben a, b und c.
Für jeden Buchstaben gibt es eine feste Zahl.
Diese Zahlen stehen in einer Tabelle.
Die Tabelle heißt Anlage 2.
Die Zahlen hängen von der Größe von Ihrem Haushalt ab.
Haushalt heißt hier: die Menschen, die beim Wohngeld mitzählen.
Für jede Haushalts-Größe gibt es eine eigene Spalte.
Die Tabelle geht von 1 Person bis 12 Personen.
Die Zahlen sind sehr klein.
Darum stehen sie in einer Kurz-Schreib-Weise da.
Ein Beispiel: E-2 bedeutet geteilt durch 100.
Anlage 2 WoGG – (zu § 19 Absatz 1)
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 3)
Die in die Formel nach § 19 Absatz 1 Satz 1 einzusetzenden, nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedenen Werte „a“, „b“ und „c“ sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
| 1 Haushalts- mitglied | 2 Haushalts- mitglieder | 3 Haushalts- mitglieder | 4 Haushalts- mitglieder | 5 Haushalts- mitglieder | 6 Haushalts- mitglieder | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a | 4,000E-2 | 3,000E-2 | 2,000E-2 | 1,000E-2 | 0 | – 1,000E-2 |
| b | 4,797E-4 | 3,571E-4 | 2,917E-4 | 2,163E-4 | 1,907E-4 | 1,722E-4 |
| c | 4,080E-5 | 3,040E-5 | 2,450E-5 | 1,760E-5 | 1,720E-5 | 1,660E-5 |
| 7 Haushalts- mitglieder | 8 Haushalts- mitglieder | 9 Haushalts- mitglieder | 10 Haushalts- mitglieder | 11 Haushalts- mitglieder | 12 Haushalts- mitglieder | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| a | – 2,000E-2 | – 3,000E-2 | – 4,000E-2 | – 6,000E-2 | – 9,000E-2 | – 1,200E-1 |
| b | 1,592E-4 | 1,583E-4 | 1,376E-4 | 1,249E-4 | 1,141E-4 | 1,107E-4 |
| c | 1,650E-5 | 1,650E-5 | 1,660E-5 | 1,660E-5 | 1,960E-5 | 2,210E-5 |
| Hierbei bedeuten: | E-1 geteilt durch10, | | | | | | | | | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | E-1 geteilt durch | 10, | |
| E-2 geteilt durch100, | | | | | | | | | ||||
| | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | E-2 geteilt durch | 100, | |
| E-4 geteilt durch10 000, | | | | | | | | | ||||
| | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | E-4 geteilt durch | 10 000, | |
| E-5 geteilt durch100 000. | | | | | | | | | ||||
| | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. | E-5 geteilt durch | 100 000. |
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Darauf kommt es an
- Welche Spalte gilt, richtet sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
- Die Zahlen stehen in Kurzschreibweise: „E-2“ heißt zum Beispiel „geteilt durch 100“, „E-4“ heißt „geteilt durch 10 000“.
- Die Tabelle reicht bis 12 Haushaltsmitglieder; was bei mehr Haushaltsmitgliedern gilt, steht in § 19 Absatz 3 WoGG.
Beispiel
Beispiel: Die Werte für einen Haushalt mit 3 Personen
Familie Demir lebt zu dritt und beantragt Wohngeld. Alle 3 zählen als zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder. Für die Berechnung nimmt man in Anlage 2 die Spalte „3 Haushaltsmitglieder“. Dort steht für „a“ der Wert 2,000E-2, also 0,02. Für „b“ steht 2,917E-4, also 0,0002917. Für „c“ steht 2,450E-5, also 0,0000245. Diese 3 Werte setzt man zusammen mit Miete und Einkommen in die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG ein.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu Anlage 2 WoGG
Was bedeuten a, b und c beim Wohngeld?
Das sind feste Werte, die man in die Wohngeld-Formel nach § 19 Absatz 1 WoGG einsetzt. Sie unterscheiden sich nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und stehen in Anlage 2 WoGG.
Was bedeutet E-4 in der Wohngeld-Tabelle?
E-4 heißt „geteilt durch 10 000“. Der Wert 4,797E-4 bedeutet also 4,797 geteilt durch 10 000, das ist 0,0004797.
Kann ich mit Anlage 2 mein Wohngeld ausrechnen?
Nur zum Teil. Anlage 2 liefert die Werte „a“, „b“ und „c“. Dazu brauchst du die Formel aus § 19 Absatz 1 WoGG, die zu berücksichtigende Miete oder Belastung, das Gesamteinkommen und die Rechenschritte aus Anlage 3 WoGG.
Schwierige Wörter
- Haushaltsmitglieder
- Die Personen, die beim Wohngeld zum Haushalt zählen. Wer dazugehört und wer berücksichtigt wird, regeln §§ 5 und 6 WoGG.
- E-2
- Kurzschreibweise für „geteilt durch 100“. Der Wert 3,000E-2 bedeutet also 3,000 geteilt durch 100, das ist 0,03.
Hängt damit zusammen
- § 19 WoGG – Die Formel für die Höhe des Wohngeldes, in die „a“, „b“ und „c“ eingesetzt werden
- Anlage 3 WoGG – Mindestwerte für Miete und Einkommen, Rechenschritte und Rundung
- § 6 WoGG – Welche Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen sind
- § 43 WoGG – Wie die Werte für „b“ und „c“ alle 2 Jahre fortgeschrieben werden