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Anlage 1 WoGG einfach erklärt: Höchstbeträge für die Miete beim Wohngeld

Amtlich: „(zu § 12 Absatz 1)“ Betrifft vor allem: Mieter, Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Anlage 1 zum WoGG nennt die Höchstbeträge, bis zu denen Miete oder Belastung beim Wohngeld zählt – je nach Zahl der Haushaltsmitglieder und Mietenstufe I bis VII der Gemeinde.

Diese Tabelle gehört zu § 12 Absatz 1 WoGG. Sie zeigt die monatlichen Höchstbeträge für Miete und Belastung. Das ist der Betrag, bis zu dem deine Miete bei der Berechnung des Wohngeldes höchstens berücksichtigt wird. Bei Eigentümern heißen die Wohnkosten „Belastung“; für sie gelten dieselben Höchstbeträge. So liest du die Tabelle:

  • Zähle die Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden. Die Tabelle hat Zeilen für 1 bis 5 Personen.
  • Finde die Mietenstufe deiner Gemeinde. Es gibt 7 Stufen, von I bis VII. Welche Stufe deine Gemeinde hat, steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung.
  • Lies in der Zeile mit deiner Haushaltsgröße und deiner Mietenstufe den Höchstbetrag in Euro ab.

Zwei Werte aus der Tabelle: Für 1 Person in Mietenstufe I beträgt der Höchstbetrag 361 Euro. Für 4 Personen in Mietenstufe IV sind es 858 Euro. Je mehr Personen und je höher die Mietenstufe, desto höher ist in der Tabelle der Höchstbetrag. Werden mehr als 5 Haushaltsmitglieder berücksichtigt, kommt für jedes weitere ein Mehrbetrag hinzu. Auch dieser Mehrbetrag hängt von der Mietenstufe ab. Zum Höchstbetrag kommen nach § 11 und § 12 Absatz 6 und 7 WoGG noch ein Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten und die Klimakomponente hinzu. Ist ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, zählt nach § 11 Absatz 3 WoGG nur ein Anteil des Höchstbetrags. Diese Fassung der Tabelle steht im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 314.

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 1 – 2)

Anzahl der zu berücksichtigenden HaushaltsmitgliederMietenstufeHöchstbetrag in Euro
1I361
1II408
1III456
1IV511
1V562
1VI615
1VII677
2I437
2II493
2III551
2IV619
2V680
2VI745
2VII820
3I521
3II587
3III657
3IV737
3V809
3VI887
3VII975
4I608
4II686
4III766
4IV858
4V946
4VI1 035
4VII1 139
5I694
5II782
5III875
5IV982
5V1 080
5VI1 183
5VII1 302
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedI82
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedII94
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedIII106
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedIV119
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedV129
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedVI149
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedVII163

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Das Wohngeld hilft Ihnen bei der Miete.

Die Wohngeld-Stelle rechnet Ihre Miete aber nur bis zu einer Grenze.

Diese Grenze heißt Höchst-Betrag.

Die Tabelle zeigt die Höchst-Beträge.

Der Höchst-Betrag hängt von 2 Dingen ab.

Erstens: Wie viele Menschen gehören zu Ihrem Haushalt?

Zweitens: Wie teuer sind die Mieten in Ihrem Ort?

Dafür gibt es 7 Miet-Stufen.

Die Stufen heißen I bis VII.

Stufe I bedeutet: niedrige Mieten.

Stufe VII bedeutet: hohe Mieten.

Ein Beispiel: Sie wohnen allein in einem Ort mit Stufe I.

Dann ist der Höchst-Betrag 361 Euro.

Dazu kommen noch Zuschläge, zum Beispiel für die Heiz-Kosten.

Anlage 1 WoGG – (zu § 12 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 314, S. 1 – 2)

Anzahl der zu berücksichtigenden HaushaltsmitgliederMietenstufeHöchstbetrag in Euro
1I361
1II408
1III456
1IV511
1V562
1VI615
1VII677
2I437
2II493
2III551
2IV619
2V680
2VI745
2VII820
3I521
3II587
3III657
3IV737
3V809
3VI887
3VII975
4I608
4II686
4III766
4IV858
4V946
4VI1 035
4VII1 139
5I694
5II782
5III875
5IV982
5V1 080
5VI1 183
5VII1 302
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedI82
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedII94
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedIII106
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedIV119
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedV129
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedVI149
Mehrbetrag für jedes weitere zu berücksichtigende HaushaltsmitgliedVII163

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Der Höchstbetrag ist nicht das Wohngeld selbst, sondern die Grenze, bis zu der deine Miete oder Belastung bei der Berechnung zählt.
  • Für den Höchstbetrag zählen 2 Dinge: die Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden, und die Mietenstufe deiner Gemeinde.
  • Ab dem 6. Haushaltsmitglied kommt für jede weitere Person ein Mehrbetrag hinzu, der von der Mietenstufe abhängt.

Beispiel

Beispiel: Miete über dem Höchstbetrag

Familie Schulz wohnt zu viert in einer Gemeinde mit Mietenstufe IV. Alle 4 werden beim Wohngeld berücksichtigt. Ihre Miete ohne Heizung, Warmwasser und Strom beträgt 950 Euro im Monat. In der Tabelle steht für 4 Haushaltsmitglieder und Mietenstufe IV der Höchstbetrag 858 Euro. Dazu kommt die Klimakomponente von 34,40 Euro (§ 12 Absatz 7 WoGG), zusammen 892,40 Euro. Ihre Miete liegt darüber. Bei der Berechnung zählen deshalb nur 892,40 Euro (§ 11 Absatz 1 WoGG). Dazu kommt der Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Absatz 6 WoGG.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu Anlage 1 WoGG

Wie lese ich die Tabelle der Höchstbeträge beim Wohngeld?

Suche die Zeile mit der Zahl der Haushaltsmitglieder, die beim Wohngeld berücksichtigt werden, und der Mietenstufe deiner Gemeinde. Dort steht der Höchstbetrag in Euro – zum Beispiel 361 Euro für 1 Person in Mietenstufe I.

Was bedeutet die Mietenstufe beim Wohngeld?

Die Mietenstufe (I bis VII) zeigt, wie hoch die Mieten in deiner Gemeinde im Vergleich zum Bundesdurchschnitt sind (§ 12 WoGG). In Anlage 1 steigt der Höchstbetrag mit der Mietenstufe. Welche Stufe deine Gemeinde hat, steht in der Anlage zu § 1 Absatz 3 der Wohngeldverordnung.

Bekomme ich Wohngeld, wenn meine Miete über dem Höchstbetrag liegt?

Anlage 1 legt nur fest, bis zu welchem Höchstbetrag die Miete berücksichtigt wird. Ein Ausschluss bei höherer Miete steht darin nicht; nach § 11 WoGG zählt die Miete dann nur bis zum Höchstbetrag plus Klimakomponente. Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt außerdem vom Einkommen ab (§ 19 WoGG).

Schwierige Wörter

Höchstbetrag
Der höchste Betrag, bis zu dem die Miete oder Belastung bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt wird.
Mietenstufe
Eine von 7 Stufen (I bis VII), in die jede Gemeinde nach ihrem Mietenniveau eingeordnet ist; Stufe I steht für das niedrigste, Stufe VII für das höchste Mietenniveau.
zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder
Die Menschen in deinem Haushalt, die bei der Berechnung des Wohngeldes mitgezählt werden; wer dazugehört, regeln die §§ 5 bis 8 WoGG.
Mehrbetrag
Der Betrag, der für jedes weitere Haushaltsmitglied ab dem 6. zum Höchstbetrag für 5 Personen hinzukommt.

Hängt damit zusammen

  • § 12 WoGG – Höchstbeträge, Mietenstufen, Heizkostenentlastung und Klimakomponente
  • § 11 WoGG – Welche Miete oder Belastung bei der Berechnung zählt
  • § 9 WoGG – Was beim Wohngeld als Miete gilt
  • § 6 WoGG – Welche Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden
  • § 19 WoGG – Wie das Wohngeld aus Miete und Einkommen berechnet wird
  • § 43 WoGG – Anpassung der Höchstbeträge alle 2 Jahre

War diese Erklärung verständlich?