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Gesetze einfach

§ 15b BAföG einfach erklärt: Wann deine Ausbildung fürs BAföG beginnt und endet

Amtlich: „Aufnahme und Beendigung der Ausbildung“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 15b BAföG beginnt eine Ausbildung im Monat, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich starten; ein Studium endet im Monat, in dem dir der Abschluss mitgeteilt wird, spätestens 2 Monate nach der letzten Prüfung.

Absatz 1

Für das BAföG gilt deine Ausbildung ab dem Anfang des Monats als begonnen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich beginnen.

(1) Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden.

Absatz 2

Manchmal liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn des nächsten nur 1 Monat. Dann gilt der neue Abschnitt schon ab Beginn dieses Monats als aufgenommen. Dieser Monat gehört zum ersten Bewilligungszeitraum des neuen Ausbildungsabschnitts.

(2) Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen.

Absatz 2a

Du hast eine Ausbildung im Ausland beendet. Danach beginnt deine nächste Ausbildung in Deutschland. Bis zu deren frühestmöglichem Beginn besuchst du höchstens 4 Monate lang keine Ausbildungsstätte. Dann bekommst du BAföG höchstens für die 2 Monate vor Beginn der Ausbildung in Deutschland. Diese 2 Kalendermonate gehören zum folgenden Bewilligungszeitraum.

(2a) Besucht ein Auszubildender zwischen dem Ende einer Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm längstens für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Die beiden Kalendermonate sind in den folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen.

Absatz 3

Die Ausbildung endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden hast. Ist keine Abschlussprüfung vorgesehen, endet sie mit Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Bekommst du ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis, zählt stattdessen das Datum dieses Zeugnisses. Für ein Studium an einer Hochschule gilt eine eigene Regel: Es endet mit Ablauf des Monats, in dem dir der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts zum ersten Mal bekanntgegeben wurde. Spätestens endet es mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat, in dem du den letzten Prüfungsteil abgelegt hast.

(3) Die Ausbildung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden wurde, oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend. Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit Ablauf des Monats beendet, in dem der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts dem Auszubildenden erstmals bekanntgegeben ist, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.

Absatz 4

Die Ausbildung endet außerdem, wenn du sie abbrichst (§ 7 Absatz 3 Satz 2 BAföG) und nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Art weitermachst. Abbrechen heißt dort: Du gibst den Besuch von Ausbildungsstätten dieser Art endgültig auf.

(4) Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie machen eine Ausbildung oder studieren.

Sie bekommen dafür BAföG.

Die Ausbildung beginnt im Monat mit dem ersten Unterricht.

Im Studium heißt das: im Monat mit den ersten Vorlesungen.

Die Ausbildung endet im Monat mit der bestandenen Prüfung.

Im Studium gilt: Sie bekommen Bescheid über den Abschluss.

In diesem Monat endet das Studium.

Es gibt auch ein spätestes Ende.

Ein Beispiel: Die letzte Prüfung ist im Juli.

Dann endet das Studium spätestens Ende September.

Sie brechen die Ausbildung ab?

Und Sie machen nicht an einer anderen Art von Schule weiter?

Dann endet die Ausbildung auch.

Es gibt Ausnahmen.

§ 15b BAföG – Aufnahme und Beendigung der Ausbildung

(1) Die Ausbildung gilt im Sinne dieses Gesetzes als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem Unterricht oder Vorlesungen tatsächlich begonnen werden.

(2) Liegt zwischen dem Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn eines anderen nur ein Monat, so gilt die Ausbildung abweichend von Absatz 1 als bereits zu Beginn dieses Monats aufgenommen. Der Kalendermonat ist in den ersten Bewilligungszeitraum des späteren Ausbildungsabschnitts einzubeziehen.

(2a) Besucht ein Auszubildender zwischen dem Ende einer Ausbildung im Ausland und dem frühestmöglichen Beginn der anschließenden Ausbildung im Inland für längstens vier Monate keine Ausbildungsstätte, so wird ihm längstens für die Dauer der beiden Monate vor Beginn der anschließenden Ausbildung Ausbildungsförderung geleistet. Die beiden Kalendermonate sind in den folgenden Bewilligungszeitraum einzubeziehen.

(3) Die Ausbildung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Abschlussprüfung des Ausbildungsabschnitts bestanden wurde, oder, wenn eine solche nicht vorgesehen ist, mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ausbildungsabschnitt tatsächlich planmäßig geendet hat. Abweichend von Satz 1 ist, sofern ein Prüfungs- oder Abgangszeugnis erteilt wird, das Datum dieses Zeugnisses maßgebend. Eine Hochschulausbildung ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 mit Ablauf des Monats beendet, in dem der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungsabschnitts dem Auszubildenden erstmals bekanntgegeben ist, spätestens jedoch mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.

(4) Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Ein Hochschulstudium endet für das BAföG spätestens mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat, in dem du den letzten Prüfungsteil abgelegt hast.
  • Brichst du die Ausbildung ab und machst nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Art weiter, ist die Ausbildung beendet.

Beispiel

Beispiel: Wann das Bachelorstudium fürs BAföG endet

Selin schreibt am 20. Juli ihre letzte Bachelorprüfung. Am 14. August erfährt sie vom Prüfungsamt, dass sie bestanden hat. Nach § 15b Absatz 3 BAföG endet ihr Studium mit Ablauf des Monats, in dem ihr der Abschluss erstmals bekanntgegeben wurde – also Ende August. Hätte das Prüfungsamt erst im Oktober Bescheid gegeben, wäre spätestens Ende September Schluss gewesen: mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat der letzten Prüfung.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 15b BAföG

Wann endet mein Studium beim BAföG nach der letzten Prüfung?

Nach § 15b Absatz 3 BAföG mit Ablauf des Monats, in dem dir der erfolgreiche Abschluss erstmals bekanntgegeben wurde. Spätestens endet es mit Ablauf des 2. Monats nach dem Monat deines letzten Prüfungsteils.

Bekomme ich BAföG im Monat zwischen Bachelor und Master?

Liegt zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten Ausbildungsabschnitts nur 1 Monat, gilt der neue Abschnitt schon ab Beginn dieses Monats als aufgenommen (§ 15b Absatz 2 BAföG). Der Monat gehört dann zum ersten Bewilligungszeitraum des Masters. Bei einer längeren Pause greift diese Regel nicht; BAföG gibt es zudem frühestens ab dem Antragsmonat (§ 15 Absatz 1 BAföG).

Schwierige Wörter

Ausbildungsabschnitt
Die Zeit an Ausbildungsstätten einer Art bis zu einem Abschluss oder Abbruch. Ein Masterstudium ist ein eigener Abschnitt (§ 2 Absatz 5 BAföG).
Bewilligungszeitraum
Der Zeitraum, für den über dein BAföG entschieden wird – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG).
Abgangszeugnis
Ein Zeugnis, das du bekommst, wenn du eine Schule ohne Abschlussprüfung verlässt.

Hängt damit zusammen

  • § 15 BAföG – BAföG wird ab dem Monat geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird
  • § 7 BAföG – Was als Abbruch der Ausbildung gilt
  • § 50 BAföG – Bescheid und Bewilligungszeitraum

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