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Gesetze einfach

§ 22 BAföG einfach erklärt: Welcher Zeitraum bei deinem eigenen Einkommen zählt

Amtlich: „Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 22 BAföG zählt dein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum; es wird gleichmäßig auf alle Monate dieses Zeitraums verteilt und auf deinen Bedarf angerechnet.

Absatz 1

Für die Anrechnung deines eigenen Einkommens zählt dein Einkommen im Bewilligungszeitraum. Müssen dabei Werbungskosten-Pauschbeträge nach § 9a des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden, gilt: Ein Zwölftel des Jahrespauschbetrags wird mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums multipliziert. Dieser Betrag wird abgezogen.

(1) Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Sind bei ihrer Ermittlung Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen, so ist der Betrag abzuziehen, der sich ergibt, wenn ein Zwölftel des Jahrespauschbetrages mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes vervielfacht wird.

Absatz 2

Dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum wird durch die Zahl seiner Kalendermonate geteilt. Dieser Betrag wird auf deinen Bedarf in jedem Monat des Bewilligungszeitraums angerechnet.

(2) Auf den Bedarf jedes Kalendermonats des Bewilligungszeitraums wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn das Gesamteinkommen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

Absatz 3

Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für das Einkommen:

  • 1. der Kinder nach § 23 Absatz 2 BAföG,
  • 2. der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 BAföG genannten Personen (Pflegekinder, in den Haushalt aufgenommene Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, in den Haushalt aufgenommene Enkel) und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3 BAföG.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Berücksichtigung des Einkommens

  • 1. der Kinder nach § 23 Absatz 2,
  • 2. der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie bekommen BAföG.

Dann zählt auch Ihr eigenes Einkommen.

Wichtig ist das Einkommen im Bewilligungs-Zeitraum.

Das ist die Zeit, für die Sie BAföG bekommen.

Meistens ist das 1 Jahr.

Das Amt teilt Ihr Einkommen durch die Zahl der Monate.

Dann zählt jeder Monat gleich.

Ein Beispiel: Sie haben nur im Sommer gearbeitet.

Das Geld zählt dann verteilt auf alle Monate.

§ 22 BAföG – Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden

(1) Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Sind bei ihrer Ermittlung Pauschbeträge für Werbungskosten nach § 9a des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen, so ist der Betrag abzuziehen, der sich ergibt, wenn ein Zwölftel des Jahrespauschbetrages mit der Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraumes vervielfacht wird.

(2) Auf den Bedarf jedes Kalendermonats des Bewilligungszeitraums wird der Betrag angerechnet, der sich ergibt, wenn das Gesamteinkommen durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Berücksichtigung des Einkommens

  • 1. der Kinder nach § 23 Absatz 2,
  • 2. der Kinder, der in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen und der sonstigen Unterhaltsberechtigten nach § 25 Absatz 3.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Bei deinem eigenen Einkommen zählt das Einkommen im Bewilligungszeitraum.
  • Dein Einkommen wird gleichmäßig auf alle Monate des Bewilligungszeitraums verteilt, egal in welchem Monat du es verdienst.

Beispiel

Beispiel: Ferienjob im August

Ben bekommt BAföG für den Bewilligungszeitraum Oktober bis September, also 12 Monate. Im August hat er einen Ferienjob, sonst kein Einkommen. Nach den Abzügen aus § 21 BAföG bleiben 2 400 Euro Einkommen. Nach § 22 Absatz 2 BAföG wird dieses Einkommen auf alle 12 Monate verteilt: 200 Euro pro Monat. Wie viel davon wirklich angerechnet wird, hängt noch von den Freibeträgen in § 23 BAföG ab.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 22 BAföG

Welches eigene Einkommen zählt beim BAföG?

Nach § 22 Absatz 1 BAföG zählt dein Einkommen im Bewilligungszeitraum. Es wird durch die Zahl der Monate geteilt und jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet (Absatz 2).

Zählt ein Ferienjob beim BAföG nur in dem Monat, in dem ich arbeite?

Nein. Nach § 22 Absatz 2 BAföG wird dein Gesamteinkommen im Bewilligungszeitraum durch die Zahl der Monate geteilt. Dieser Durchschnitt wird auf den Bedarf jedes Monats angerechnet.

Schwierige Wörter

Bewilligungszeitraum
Der Zeitraum, für den über dein BAföG entschieden wird – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG).
Werbungskosten-Pauschbetrag
Ein fester Betrag nach § 9a des Einkommensteuergesetzes, der ohne Nachweis als Kosten für die Einnahmen abgezogen wird.

Hängt damit zusammen

  • § 21 BAföG – Was als Einkommen zählt
  • § 23 BAföG – Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
  • § 24 BAföG – Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern
  • § 25 BAföG – Wer als Kind oder sonstiger Unterhaltsberechtigter zählt

War diese Erklärung verständlich?