§ 28 BAföG einfach erklärt: Wie der Wert deines Vermögens bestimmt wird
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 28 BAföG zählt der Wert deines Vermögens bei der Antragstellung, abzüglich der Schulden zu diesem Zeitpunkt; spätere Änderungen im Bewilligungszeitraum bleiben unberücksichtigt.
Der Wert eines Gegenstands wird so bestimmt:
- 1. bei Wertpapieren nach dem Kurswert,
- 2. bei anderen Gegenständen nach dem Zeitwert.
(1) Der Wert eines Gegenstandes ist zu bestimmen
- 1. bei Wertpapieren auf die Höhe des Kurswertes,
- 2. bei sonstigen Gegenständen auf die Höhe des Zeitwertes.
Es zählt der Wert zum Zeitpunkt, an dem du den Antrag stellst.
(2) Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung.
Von diesem Betrag werden die Schulden und Lasten abgezogen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Das gilt nicht für ein Darlehen, das du nach dem BAföG bekommen hast – es wird nicht abgezogen.
(3) Von dem nach den Absätzen 1 und 2 ermittelten Betrag sind die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Schulden und Lasten abzuziehen. Dies gilt nicht für das nach diesem Gesetz erhaltene Darlehen.
Was sich zwischen der Antragstellung und dem Ende des Bewilligungszeitraums ändert, bleibt unberücksichtigt.
(4) Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Für das BAföG zählt Ihr Vermögen.
Wichtig ist der Wert von Ihrem Vermögen.
Es zählt der Tag von Ihrem Antrag.
An diesem Tag schaut das Amt auf Ihr Vermögen.
Bei Aktien zählt der Preis an der Börse.
Bei anderen Sachen zählt der Wert an diesem Tag.
Sie haben Schulden?
Dann zieht das Amt die Schulden ab.
Das BAföG-Darlehen zählt dabei nicht als Schuld.
Später ändert sich Ihr Vermögen?
Das spielt bis zum Ende vom BAföG-Zeitraum keine Rolle.
§ 28 BAföG – Wertbestimmung des Vermögens
(1) Der Wert eines Gegenstandes ist zu bestimmen
- 1. bei Wertpapieren auf die Höhe des Kurswertes,
- 2. bei sonstigen Gegenständen auf die Höhe des Zeitwertes.
(2) Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung.
(3) Von dem nach den Absätzen 1 und 2 ermittelten Betrag sind die im Zeitpunkt der Antragstellung bestehenden Schulden und Lasten abzuziehen. Dies gilt nicht für das nach diesem Gesetz erhaltene Darlehen.
(4) Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Es zählt der Wert deines Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Schulden bei Antragstellung werden abgezogen, ein BAföG-Darlehen aber nicht.
- Änderungen nach der Antragstellung bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt.
Beispiel
Beispiel: Stichtag ist der Antrag
Kai stellt seinen BAföG-Antrag am 15. September. An diesem Tag hat er 20 000 Euro auf dem Konto und 2 000 Euro Schulden aus einem Ratenkauf. Nach § 28 Absatz 2 und 3 BAföG zählt sein Vermögen mit 18 000 Euro. Im November gibt er 5 000 Euro für eine Reise aus. Nach Absatz 4 ändert das für diesen Bewilligungszeitraum nichts. Welcher Teil seines Vermögens frei bleibt, regelt § 29 BAföG.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 28 BAföG
Welcher Stichtag gilt beim BAföG für das Vermögen?
Nach § 28 Absatz 2 BAföG zählt der Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Änderungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben unberücksichtigt (Absatz 4).
Werden Schulden beim BAföG vom Vermögen abgezogen?
Ja. Nach § 28 Absatz 3 BAföG werden die Schulden und Lasten abgezogen, die bei Antragstellung bestehen. Ein Darlehen nach dem BAföG wird aber nicht abgezogen.
Wie wird der Wert von Aktien beim BAföG bestimmt?
Nach § 28 Absatz 1 Nummer 1 BAföG mit dem Kurswert. Maßgeblich ist der Kurswert zum Zeitpunkt der Antragstellung (Absatz 2).
Schwierige Wörter
- Kurswert
- Der Preis, zu dem ein Wertpapier, etwa eine Aktie, an der Börse gehandelt wird.
- Zeitwert
- Der Wert, den ein Gegenstand zum maßgeblichen Zeitpunkt hat – etwa was ein gebrauchtes Auto dann noch wert ist.
- Lasten
- Belastungen eines Vermögensgegenstands, etwa eine Grundschuld auf einem Grundstück.
Hängt damit zusammen
- § 27 BAföG – Was als Vermögen gilt
- § 29 BAföG – Freibeträge vom Vermögen
- § 30 BAföG – Wie viel Vermögen pro Monat angerechnet wird