§ 30 BAföG einfach erklärt: Wie dein Vermögen auf die BAföG-Monate verteilt wird
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 30 BAföG wird das anzurechnende Vermögen durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt; dieser Betrag wird jeden Monat auf deinen Bedarf angerechnet.
Vermögen, das über deinen Freibeträgen liegt, wird auf dein BAföG angerechnet. Dafür wird der anzurechnende Betrag durch die Zahl der Kalendermonate im Bewilligungszeitraum geteilt. Das Ergebnis wird jeden Monat von deinem Bedarf abgezogen. Der Bedarf ist der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung vorsieht.
Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie bekommen BAföG.
Sie haben Vermögen.
Ein Teil davon ist frei.
Den Rest rechnet das Amt an.
Das Amt teilt diesen Rest durch die Zahl der Monate.
Gemeint sind die Monate, für die Sie BAföG bekommen.
Das Ergebnis zieht das Amt jeden Monat ab.
Dann bekommen Sie jeden Monat weniger BAföG.
§ 30 BAföG – Monatlicher Anrechnungsbetrag
Auf den monatlichen Bedarf des Auszubildenden ist der Betrag anzurechnen, der sich ergibt, wenn der Betrag des anzurechnenden Vermögens durch die Zahl der Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt wird.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Das anzurechnende Vermögen wird gleichmäßig auf alle Kalendermonate des Bewilligungszeitraums verteilt.
Beispiel
Beispiel: 2 400 Euro über dem Freibetrag
Malik hat bei der Antragstellung 2 400 Euro mehr Vermögen, als nach § 29 BAföG frei bleibt. Sein Bewilligungszeitraum umfasst 12 Monate. Nach § 30 BAföG werden die 2 400 Euro durch 12 geteilt. Auf seinen monatlichen Bedarf werden also jeden Monat 200 Euro angerechnet.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 30 BAföG
Wie wird mein Vermögen beim BAföG angerechnet?
Nach § 30 BAföG wird der Teil deines Vermögens, der angerechnet wird, durch die Zahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt. Dieser Betrag mindert jeden Monat deinen Bedarf. Welcher Teil angerechnet wird, ergibt sich aus den §§ 27 bis 29 BAföG.
Schwierige Wörter
- Bewilligungszeitraum
- Der Zeitraum, für den das Amt über dein BAföG entscheidet – in der Regel 1 Jahr (§ 50 Absatz 3 BAföG).
- Bedarf
- Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).
Hängt damit zusammen
- § 29 BAföG – Welche Vermögensfreibeträge gelten
- § 28 BAföG – Wie der Wert des Vermögens bestimmt wird
- § 50 BAföG – Wie lange ein Bewilligungszeitraum in der Regel dauert