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Gesetze einfach

§ 9 BAföG einfach erklärt: Wann du für BAföG als geeignet giltst

Amtlich: „Eignung“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 9 BAföG wird die Ausbildung gefördert, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das Ausbildungsziel erreichst; an Hochschulen musst du dafür übliche Studienfortschritte nachweisen.

Absatz 1

Deine Ausbildung wird gefördert, wenn deine Leistungen erwarten lassen, dass du das angestrebte Ausbildungsziel erreichst.

(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht.

Absatz 2

Davon geht man in der Regel aus, solange du die Ausbildungsstätte besuchst oder am Praktikum teilnimmst. Besuchst du eine Höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule, musst du außerdem Studienfortschritte zeigen, die den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen deines Fachs entsprechen. Das musst du mit den Nachweisen belegen, die § 48 BAföG verlangt.

(2) Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Hierüber sind die nach § 48 erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Absatz 3

Nimmst du an einem Fernunterrichtslehrgang teil, geht man davon aus, wenn du die Bescheinigung des Fernlehrinstituts nach § 3 Absatz 3 BAföG vorgelegt hast.

(3) Bei der Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen wird dies angenommen, wenn der Auszubildende die Bescheinigung nach § 3 Absatz 3 beigebracht hat.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie bekommen BAföG für eine Ausbildung.

Sie müssen die Ausbildung schaffen können.

Ihre Leistungen müssen das zeigen.

Sie gehen zur Schule?

Dann reicht das meistens.

Sie studieren an einer Hoch-Schule?

Dann müssen Sie im Studium voran-kommen.

Das heißt: Sie schaffen die Leistungen nach dem Plan von Ihrem Studien-Fach.

Das müssen Sie nachweisen.

Sie lernen in einem Fern-Kurs?

Dann reicht eine Bescheinigung vom Kurs-Anbieter.

§ 9 BAföG – Eignung

(1) Die Ausbildung wird gefördert, wenn die Leistungen des Auszubildenden erwarten lassen, dass er das angestrebte Ausbildungsziel erreicht.

(2) Dies wird in der Regel angenommen, solange der Auszubildende die Ausbildungsstätte besucht oder an dem Praktikum teilnimmt und bei dem Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule die den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechenden Studienfortschritte erkennen lässt. Hierüber sind die nach § 48 erforderlichen Nachweise zu erbringen.

(3) Bei der Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen wird dies angenommen, wenn der Auszubildende die Bescheinigung nach § 3 Absatz 3 beigebracht hat.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • An Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen musst du Studienfortschritte zeigen, die deinen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen entsprechen, und sie nach § 48 BAföG nachweisen.

Beispiel

Beispiel: Studienfortschritt an der Hochschule

Leonie studiert Soziale Arbeit an einer Hochschule in Köln. Nach § 9 Absatz 2 BAföG geht man in der Regel davon aus, dass sie ihr Ausbildungsziel erreicht, solange sie studiert und Studienfortschritte zeigt, die ihrer Studien- und Prüfungsordnung entsprechen. Belegen muss sie das mit den Nachweisen nach § 48 BAföG; dort steht, dass es vom 5. Fachsemester an erst ab dem Zeitpunkt Förderung gibt, an dem sie einen solchen Nachweis vorgelegt hat.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 9 BAföG

Brauche ich für BAföG gute Noten?

§ 9 BAföG verlangt keine bestimmten Noten. Deine Leistungen müssen erwarten lassen, dass du das Ausbildungsziel erreichst. Das wird in der Regel angenommen, solange du die Ausbildungsstätte besuchst und – an Hochschulen – Studienfortschritte nach deiner Prüfungsordnung zeigst.

Was ist der BAföG-Leistungsnachweis?

§ 9 Absatz 2 BAföG verlangt an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen Nachweise über deine Studienfortschritte. Was genau du vorlegen musst und ab wann, steht in § 48 BAföG.

Schwierige Wörter

Ausbildungsziel
Der Abschluss, den du mit deiner Ausbildung erreichen willst, zum Beispiel Abitur oder Bachelor.
Studienfortschritte
Die Leistungen, die du nach deiner Studien- und Prüfungsordnung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt normalerweise erbracht haben solltest.

Hängt damit zusammen

  • § 48 BAföG – Welche Leistungsnachweise du an der Hochschule vorlegen musst und ab wann
  • § 3 BAföG – Bescheinigung des Fernlehrinstituts bei Fernunterricht

War diese Erklärung verständlich?