§ 550 BGB einfach erklärt: Mietvertrag über mehr als 1 Jahr ohne Schriftform
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 550 BGB gilt ein Mietvertrag für mehr als 1 Jahr, der nicht schriftlich geschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit; kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung.
Schließt ihr einen Mietvertrag für länger als 1 Jahr, aber nicht in schriftlicher Form, gilt er für unbestimmte Zeit. Der Vertrag ist also wirksam, aber die vereinbarte Laufzeit gilt nicht. Kündigen kann man ihn jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres, nachdem dir der Wohnraum überlassen wurde.
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Ein Miet-Vertrag kann für lange Zeit gelten.
Zum Beispiel für 3 Jahre.
Vielleicht gibt es dafür keinen schriftlichen Vertrag.
Schriftlich heißt: Beide unterschreiben den Vertrag selbst.
Ohne schriftlichen Vertrag gilt der Vertrag trotzdem.
Die 3 Jahre gelten dann aber nicht.
Der Vertrag hat dann kein festes Ende.
Kündigen darf man frühestens zum Ende vom 1. Jahr.
Das Jahr beginnt mit dem Einzug.
§ 550 BGB – Form des Mietvertrags
Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Fehlt bei einem Mietvertrag über mehr als 1 Jahr die schriftliche Form, gilt er für unbestimmte Zeit.
- Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung des Wohnraums zulässig.
Beispiel
Beispiel: Laufzeit nur mündlich vereinbart
Raphael und sein Vermieter vereinbaren nur mündlich, dass Raphael eine Wohnung in Ulm für 3 Jahre mietet. Ein schriftlicher Vertrag wird nicht geschlossen. Raphael zieht am 1. März 2026 ein. Nach § 550 BGB gilt der Mietvertrag für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man ihn frühestens zum Ablauf eines Jahres nach dem Einzug – die Kündigung kann also frühestens Ende Februar 2027 wirken.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 550 BGB
Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig?
§ 550 BGB geht davon aus, dass auch ein nicht schriftlich geschlossener Mietvertrag gilt. Ist er für mehr als 1 Jahr gedacht, gilt er aber für unbestimmte Zeit. Kündigen kann man frühestens zum Ablauf eines Jahres nach der Überlassung.
Schwierige Wörter
- schriftliche Form
- Beide Seiten unterschreiben den Vertrag eigenhändig (§ 126 BGB). Ersetzt werden kann das durch die elektronische Form mit qualifizierter Signatur (§ 126a BGB).
- Überlassung des Wohnraums
- Der Zeitpunkt, an dem dir der Vermieter die Wohnung zur Nutzung übergibt, meist der Einzug.