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Gesetze einfach

§ 555 BGB einfach erklärt: Vertragsstrafen im Wohnungsmietvertrag sind unwirksam

Amtlich: „Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, in der sich der Vermieter von Wohnraum vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt.

Eine Vertragsstrafe ist ein Geldbetrag, den du zahlen sollst, wenn du eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllst. Lässt sich dein Vermieter eine solche Strafe von dir versprechen, ist diese Vereinbarung unwirksam. Die Regel gilt für Mietverhältnisse über Wohnraum.

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manchmal steht im Miet-Vertrag eine Strafe.

Zum Beispiel: Sie zahlen die Miete zu spät.

Dann sollen Sie 50 Euro Strafe zahlen.

So eine Strafe heißt: Vertrags-Strafe.

Bei einer Miet-Wohnung gilt diese Strafe nicht.

Sie müssen die Strafe nicht bezahlen.

§ 555 BGB – Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen lässt, ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Eine Vertragsstrafe zugunsten des Vermieters im Mietvertrag über Wohnraum ist unwirksam.

Beispiel

Beispiel: Strafe für verspätete Miete

Im Mietvertrag von Elif in Bielefeld steht: „Für jede verspätete Mietzahlung zahlt der Mieter eine Vertragsstrafe von 50 Euro.“ Im Juni überweist Elif die Miete 4 Tage zu spät. Ihr Vermieter verlangt die 50 Euro. Nach § 555 BGB ist die Vereinbarung über die Vertragsstrafe unwirksam. Elif muss diese 50 Euro nicht zahlen.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 555 BGB

Darf der Vermieter im Mietvertrag eine Strafe festlegen?

Bei Wohnraum nicht wirksam. Nach § 555 BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die sich der Vermieter vom Mieter eine Vertragsstrafe versprechen lässt.

Schwierige Wörter

Vertragsstrafe
Ein Betrag, den jemand zahlen soll, wenn er eine Pflicht aus dem Vertrag nicht oder nicht richtig erfüllt (§ 339 BGB).

Hängt damit zusammen

  • § 339 BGB – Was eine Vertragsstrafe ist

War diese Erklärung verständlich?