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Gesetze einfach

§ 555a BGB einfach erklärt: Reparaturen am Haus: Was du dulden musst

Amtlich: „Erhaltungsmaßnahmen“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 555a BGB muss ein Mieter notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten dulden; der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen und dadurch entstehende Kosten des Mieters angemessen ersetzen.

Absatz 1

Du musst Arbeiten dulden, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren. Das Gesetz nennt sie Erhaltungsmaßnahmen. Dulden heißt: Du musst die Arbeiten zulassen, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen.

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

Absatz 2

Dein Vermieter muss dir Erhaltungsmaßnahmen rechtzeitig ankündigen. Wie früh genau, sagt das Gesetz nicht. Eine Ankündigung ist nicht nötig, wenn

  • die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder
  • sie zwingend sofort durchgeführt werden müssen, etwa bei einem Rohrbruch.

(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

Absatz 3

Musst du wegen einer Erhaltungsmaßnahme selbst Geld ausgeben, muss dein Vermieter dir diese Aufwendungen in angemessenem Umfang ersetzen. Auf dein Verlangen muss er dir dafür vorher einen Vorschuss zahlen.

(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

Absatz 4

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von Absatz 2 (Ankündigung) oder Absatz 3 (Ersatz der Kosten) abweichen, sind unwirksam.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manchmal muss in Ihrer Miet-Wohnung etwas repariert werden.

Zum Beispiel ein Wasser-Rohr.

Dann müssen Sie die Handwerker in die Wohnung lassen.

Der Vermieter muss Ihnen die Arbeiten rechtzeitig sagen.

Es gibt Ausnahmen.

Zum Beispiel: Die Reparatur ist sehr dringend.

Vielleicht haben Sie durch die Arbeiten Kosten.

Dann muss der Vermieter Ihnen das Geld zurückzahlen.

Der Betrag muss angemessen sein.

Sie können das Geld auch vorher verlangen.

§ 555a BGB – Erhaltungsmaßnahmen

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen).

(2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich.

(3) Aufwendungen, die der Mieter infolge einer Erhaltungsmaßnahme machen muss, hat der Vermieter in angemessenem Umfang zu ersetzen. Auf Verlangen hat er Vorschuss zu leisten.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Notwendige Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten musst du dulden.
  • Dein Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen – außer sie wirken nur unerheblich auf die Mietsache ein oder müssen zwingend sofort durchgeführt werden.
  • Kosten, die dir durch die Arbeiten entstehen, muss er in angemessenem Umfang ersetzen und auf Verlangen vorschießen.

Beispiel

Beispiel: Neue Wasserleitungen im Bad

Der Vermieter von Mehmet in Hannover lässt im Mai die undichten Wasserleitungen im Bad erneuern. Er kündigt die Arbeiten 4 Wochen vorher an. Mehmet muss die Handwerker nach § 555a Absatz 1 BGB in die Wohnung lassen. Um seine Möbel vor Staub zu schützen, kauft Mehmet Abdeckfolie für 25 Euro. Diese Kosten muss der Vermieter ihm nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 555a BGB

Muss ich Handwerker in meine Mietwohnung lassen?

Für Erhaltungsmaßnahmen ja. Nach § 555a Absatz 1 BGB musst du Arbeiten dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind.

Wie früh muss der Vermieter Reparaturen ankündigen?

§ 555a Absatz 2 BGB sagt nur: rechtzeitig. Eine feste Frist nennt die Norm nicht. Keine Ankündigung ist nötig, wenn die Arbeiten nur unerheblich auf die Mietsache einwirken oder sofort durchgeführt werden müssen.

Wer zahlt meine Kosten bei Reparaturen in der Mietwohnung?

Aufwendungen, die du wegen einer Erhaltungsmaßnahme machen musst, muss dein Vermieter nach § 555a Absatz 3 BGB in angemessenem Umfang ersetzen. Auf Verlangen muss er einen Vorschuss zahlen.

Schwierige Wörter

Erhaltungsmaßnahmen
Arbeiten, die nötig sind, um die Mietsache instand zu halten oder zu reparieren.
dulden
Etwas zulassen und nicht verhindern, zum Beispiel Handwerker in die Wohnung lassen.
Instandsetzung
Die Reparatur von etwas, das kaputt oder mangelhaft ist.
Vorschuss
Geld, das du schon vor den Ausgaben bekommst, nicht erst danach.

Hängt damit zusammen

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