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Gesetze einfach

§ 554 BGB einfach erklärt: Wann der Vermieter Umbauten erlauben muss

Amtlich: „Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter Umbauten für Barrierefreiheit, das Laden von E-Autos, Einbruchsschutz oder Steckersolargeräte erlaubt, außer sie sind ihm nicht zuzumuten.

Absatz 1

Du kannst von deinem Vermieter verlangen, dass er dir bauliche Veränderungen an der Mietsache erlaubt. Das gilt für Umbauten, die

  • der Nutzung durch Menschen mit Behinderungen dienen,
  • dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen,
  • vor Einbrüchen schützen oder
  • der Stromerzeugung mit Steckersolargeräten dienen, also etwa einem Balkonkraftwerk.

Der Anspruch besteht nicht, wenn deinem Vermieter die Veränderung nicht zugemutet werden kann. Dabei werden auch deine Interessen berücksichtigt. Du kannst dich im Zusammenhang mit dem Umbau verpflichten, eine besondere Sicherheit zu leisten, zum Beispiel eine zusätzliche Kaution. Dafür gilt § 551 Absatz 3 BGB entsprechend: Eine Sicherheit in Geld muss dein Vermieter getrennt von seinem Vermögen anlegen, und die Erträge stehen dir zu.

(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.

Absatz 2

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie wollen vielleicht etwas in Ihrer Miet-Wohnung umbauen.

Zum Beispiel eine Rampe für einen Roll-Stuhl.

Oder eine Lade-Station für ein Elektro-Auto.

Oder ein besseres Schloss gegen Einbrecher.

Oder eine kleine Solar-Anlage am Balkon.

Dafür brauchen Sie die Erlaubnis vom Vermieter.

Sie können diese Erlaubnis verlangen.

Manchmal darf der Vermieter Nein sagen.

Das darf er nur, wenn ihm der Umbau nicht zuzumuten ist.

Zuzumuten heißt: Man kann es von ihm verlangen.

Dabei zählen auch Ihre Gründe.

Der Vermieter darf Ihnen dieses Recht im Miet-Vertrag nicht nehmen.

§ 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte

(1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Du kannst verlangen, dass dein Vermieter den Umbau erlaubt – dass er ihn selbst durchführt oder bezahlt, regelt § 554 BGB nicht.
  • Der Vermieter muss nicht zustimmen, wenn ihm die Veränderung auch unter Berücksichtigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist.
  • Eine Klausel im Mietvertrag, die dieses Recht zu deinem Nachteil einschränkt, ist unwirksam.

Beispiel

Beispiel: Balkonkraftwerk am Geländer

Petra möchte am Balkongeländer ihrer Mietwohnung in Nürnberg ein Steckersolargerät anbringen. Für die Montage sind bauliche Veränderungen am Geländer nötig. Ihr Vermieter lehnt ab, ohne Gründe zu nennen. Nach § 554 Absatz 1 BGB kann Petra verlangen, dass er diese bauliche Veränderung erlaubt. Er darf nur ablehnen, wenn sie ihm auch unter Berücksichtigung von Petras Interessen nicht zuzumuten ist.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 554 BGB

Muss mein Vermieter ein Balkonkraftwerk erlauben?

Nach § 554 Absatz 1 BGB kannst du verlangen, dass er bauliche Veränderungen für die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte erlaubt. Er muss nur dann nicht zustimmen, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zuzumuten ist.

Darf ich in der Mietwohnung eine Wallbox für mein E-Auto einbauen?

Du kannst nach § 554 Absatz 1 BGB verlangen, dass dein Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen – außer sie sind ihm nicht zuzumuten. Wer die Kosten trägt, regelt § 554 BGB nicht.

Kann ich einen barrierefreien Umbau meiner Mietwohnung verlangen?

Du kannst verlangen, dass dein Vermieter einen solchen Umbau erlaubt (§ 554 Absatz 1 BGB). Dass er ihn selbst durchführt oder bezahlt, regelt die Norm nicht.

Schwierige Wörter

bauliche Veränderung
Eine Veränderung an der Mietsache selbst, etwa ein Umbau oder eine fest eingebaute Installation.
Steckersolargerät
Eine kleine Solaranlage, die man über eine Steckdose an das Stromnetz der Wohnung anschließt – oft „Balkonkraftwerk“ genannt.
Sicherheit
Geld oder eine andere Absicherung für den Vermieter – hier für mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem Umbau.
unter Würdigung der Interessen
Die Interessen beider Seiten werden berücksichtigt und gegeneinander abgewogen.

Hängt damit zusammen

  • § 551 BGB – Wie der Vermieter eine Sicherheit in Geld anlegen muss
  • § 578 BGB – § 554 BGB gilt auch bei der Miete von Grundstücken und anderen Räumen

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