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Gesetze einfach

§ 558b BGB einfach erklärt: Mieterhöhung: Zeit zum Zustimmen und Klage

Amtlich: „Zustimmung zur Mieterhöhung“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 558b BGB zahlt der Mieter bei Zustimmung die höhere Miete ab dem 3. Kalendermonat nach Zugang; stimmt er bis Ende des 2. Monats nicht zu, kann der Vermieter binnen 3 weiteren Monaten klagen.

Absatz 1

Stimmst du der Mieterhöhung zu, schuldest du die erhöhte Miete ab Beginn des 3. Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Kommt das Verlangen zum Beispiel im März bei dir an, gilt die neue Miete ab 1. Juni. Stimmst du nur einem Teil der Erhöhung zu, gilt das für diesen Teil.

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

Absatz 2

Du hast Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach dem Zugang, um zuzustimmen – bei Zugang im März also bis 31. Mai. Stimmst du bis dahin nicht oder nur teilweise zu, kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Die Klage muss er innerhalb von 3 weiteren Monaten erheben – im Beispiel also bis 31. August.

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

Absatz 3

Entsprach das Erhöhungsverlangen vor der Klage nicht den Anforderungen von § 558a BGB, kann dein Vermieter es im Gerichtsverfahren nachholen oder die Mängel beheben. Auch dann steht dir die Zustimmungsfrist aus Absatz 2 Satz 1 zu, also Zeit bis zum Ende des 2. Kalendermonats, nachdem dir das nachgeholte oder verbesserte Verlangen zugegangen ist.

(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

Absatz 4

Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Der Vermieter will mehr Miete.

Dafür braucht er Ihre Zustimmung.

Sie haben Zeit zum Überlegen.

Die Zeit endet am Ende vom übernächsten Monat.

Ein Beispiel: Der Brief kommt im März.

Dann haben Sie bis Ende Mai Zeit.

Sie stimmen zu?

Dann zahlen Sie die neue Miete ab Juni.

Sie stimmen nicht zu?

Dann kann der Vermieter vor Gericht gehen.

Dafür hat er danach 3 Monate Zeit.

Das Gericht entscheidet dann über die Zustimmung.

§ 558b BGB – Zustimmung zur Mieterhöhung

(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Du hast bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang Zeit, über deine Zustimmung zu entscheiden.
  • Die erhöhte Miete schuldest du erst ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang, und nur soweit du zustimmst.
  • Dein Vermieter muss seine Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben.

Beispiel

Beispiel: Erhöhungsverlangen kommt im März

Am 15. März 2027 bekommt Can das Mieterhöhungsverlangen seines Vermieters: 60 Euro mehr pro Monat. Can hat bis zum 31. Mai 2027 Zeit, zuzustimmen. Stimmt er zu, zahlt er die höhere Miete ab 1. Juni 2027. Stimmt er bis Ende Mai nicht zu, kann der Vermieter ihn bis 31. August 2027 auf Zustimmung verklagen (§ 558b BGB).

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 558b BGB

Wie lange habe ich Zeit, einer Mieterhöhung zuzustimmen?

Bis zum Ende des 2. Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens (§ 558b Absatz 2 BGB). Kommt es im März an, also bis 31. Mai.

Ab wann muss ich die höhere Miete zahlen?

Wenn du zustimmst, ab Beginn des 3. Kalendermonats nach Zugang des Verlangens (§ 558b Absatz 1 BGB) – bei Zugang im März also ab 1. Juni.

Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?

Dann kann dein Vermieter dich auf Zustimmung verklagen. Er muss die Klage innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf deiner Zustimmungsfrist erheben (§ 558b Absatz 2 BGB). Ob die Erhöhung berechtigt ist, richtet sich nach den §§ 558 und 558a BGB.

Schwierige Wörter

Zugang
Der Zeitpunkt, zu dem eine Erklärung so bei dir ankommt, dass du sie zur Kenntnis nehmen kannst, etwa im Briefkasten.
Kalendermonat
Ein Monat vom 1. bis zum letzten Tag, zum Beispiel der ganze April.
Erhöhungsverlangen
Die Erklärung des Vermieters, mit der er deine Zustimmung zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB verlangt.

Hängt damit zusammen

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