§ 558d BGB einfach erklärt: Was ein qualifizierter Mietspiegel ist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 558d BGB wird ein qualifizierter Mietspiegel wissenschaftlich erstellt, alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt; dann wird vermutet, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Außerdem muss ihn die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter anerkannt haben. Erfüllt er die Anforderungen der Rechtsverordnung nach § 558c Absatz 5 BGB an qualifizierte Mietspiegel, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Dasselbe wird vermutet, wenn die zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter ihn als qualifizierten Mietspiegel anerkannt haben.
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel richtet, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Haben die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, so wird vermutet, dass der Mietspiegel anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden. Dafür kann eine Stichprobe dienen oder die Entwicklung des Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Nach 4 Jahren muss der qualifizierte Mietspiegel neu erstellt werden. Für diese Fristen zählt der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Dieser Stichtag ist auch für die Veröffentlichung des Mietspiegels maßgeblich.
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung nach Satz 1 und für die Neuerstellung nach Satz 3 ist der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Satz 4 gilt entsprechend für die Veröffentlichung des Mietspiegels.
Ist Absatz 2 eingehalten, wird vermutet, dass die Mieten im qualifizierten Mietspiegel die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Es gibt einen besonderen Miet-Spiegel.
Er heißt qualifizierter Miet-Spiegel.
Man erstellt ihn nach wissenschaftlichen Regeln.
Eine Behörde oder Gruppen von Mietern und Vermietern erkennen ihn an.
Man muss diesen Miet-Spiegel alle 2 Jahre anpassen.
Nach 4 Jahren braucht man einen ganz neuen Miet-Spiegel.
Hält man sich daran?
Dann gilt: Die Mieten im Miet-Spiegel sind die üblichen Mieten am Ort.
Das Gegenteil muss jemand beweisen.
§ 558d BGB – Qualifizierter Mietspiegel
(1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist. Entspricht ein Mietspiegel den Anforderungen, die eine nach § 558c Absatz 5 erlassene Rechtsverordnung an qualifizierte Mietspiegel richtet, wird vermutet, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Haben die nach Landesrecht zuständige Behörde und Interessenvertreter der Vermieter und der Mieter den Mietspiegel als qualifizierten Mietspiegel anerkannt, so wird vermutet, dass der Mietspiegel anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen entspricht.
(2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anpassung nach Satz 1 und für die Neuerstellung nach Satz 3 ist der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Satz 4 gilt entsprechend für die Veröffentlichung des Mietspiegels.
(3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 eingehalten, so wird vermutet, dass die im qualifizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Die Vermutung, dass die Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, gilt nur, wenn der Mietspiegel alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt wird.
- Die Fristen zählen ab dem Stichtag, zu dem die Daten erhoben wurden.
Beispiel
Beispiel: Veralteter qualifizierter Mietspiegel
Janas Stadt hat einen qualifizierten Mietspiegel. Die Daten dafür wurden zum Stichtag 1. April 2021 erhoben. Seitdem wurde er weder angepasst noch neu erstellt. Im Jahr 2027 ist § 558d Absatz 2 BGB deshalb nicht eingehalten. Die Vermutung aus Absatz 3, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben, greift für diesen Mietspiegel nicht.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 558d BGB
Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?
Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt wurde (§ 558d Absatz 1 BGB). Wird er alle 2 Jahre angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt, wird vermutet, dass seine Werte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Wie lange gilt ein qualifizierter Mietspiegel?
Er muss alle 2 Jahre an den Markt angepasst und nach 4 Jahren neu erstellt werden; maßgeblich ist der Stichtag der Datenerhebung (§ 558d Absatz 2 BGB). Hält er das nicht ein, gilt die Vermutung aus Absatz 3 nicht.
Schwierige Wörter
- qualifizierter Mietspiegel
- Ein Mietspiegel, der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Behörde oder Vermieter- und Mietervertretern anerkannt wurde.
- vermutet
- Etwas gilt als richtig, solange niemand das Gegenteil beweist.
- Stichprobe
- Eine Auswahl von Mieten, die erhoben wird, um daraus auf den ganzen Markt zu schließen.
- Stichtag
- Der Tag, auf den sich die erhobenen Daten beziehen.
Hängt damit zusammen
- § 558c BGB – Was ein Mietspiegel ist; Verordnung über Mietspiegel (Absatz 5)
- § 558a BGB – Angaben aus dem qualifizierten Mietspiegel im Erhöhungsverlangen
- § 558 BGB – Was die ortsübliche Vergleichsmiete ist