Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 562b BGB einfach erklärt: Wann der Vermieter deine Sachen festhalten darf

Amtlich: „Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 562b BGB darf der Vermieter das Wegbringen von Sachen unter seinem Pfandrecht selbst verhindern, soweit er widersprechen darf, und sie beim Auszug an sich nehmen; heimlich Entferntes kann er zurückverlangen.

Absatz 1

Dein Vermieter darf verhindern, dass Sachen weggebracht werden, an denen er ein Pfandrecht hat – auch ohne vorher ein Gericht einzuschalten. Das gilt aber nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf (siehe § 562a BGB). Ziehst du aus, darf er diese Sachen in seinen Besitz nehmen.

(1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.

Absatz 2

Wurden die Sachen ohne sein Wissen oder gegen seinen Widerspruch weggebracht, kann er verlangen, dass sie herausgegeben und auf das Grundstück zurückgebracht werden. Bist du schon ausgezogen, kann er verlangen, dass er die Sachen in Besitz bekommt. Sein Pfandrecht erlischt aber 1 Monat, nachdem er vom Wegbringen erfahren hat – es sei denn, er hat seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht.

(2) Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ihr Vermieter hat ein Pfand-Recht an Ihren Sachen.

Sie wollen Sachen aus dem Haus bringen.

Der Vermieter darf das manchmal verhindern.

Er muss dafür nicht zum Gericht gehen.

Sie ziehen aus.

Dann darf der Vermieter diese Sachen an sich nehmen.

Sie bringen Sachen heimlich weg.

Dann darf der Vermieter die Sachen zurück-verlangen.

Dafür hat er 1 Monat Zeit.

Der Monat beginnt, wenn er davon erfährt.

In dieser Zeit muss er zum Gericht gehen.

Sonst endet sein Pfand-Recht.

§ 562b BGB – Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch

(1) Der Vermieter darf die Entfernung der Sachen, die seinem Pfandrecht unterliegen, auch ohne Anrufen des Gerichts verhindern, soweit er berechtigt ist, der Entfernung zu widersprechen. Wenn der Mieter auszieht, darf der Vermieter diese Sachen in seinen Besitz nehmen.

(2) Sind die Sachen ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters entfernt worden, so kann er die Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück und, wenn der Mieter ausgezogen ist, die Überlassung des Besitzes verlangen. Das Pfandrecht erlischt mit dem Ablauf eines Monats, nachdem der Vermieter von der Entfernung der Sachen Kenntnis erlangt hat, wenn er diesen Anspruch nicht vorher gerichtlich geltend gemacht hat.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Wurden Sachen heimlich oder gegen den Widerspruch des Vermieters weggebracht, erlischt sein Pfandrecht 1 Monat nachdem er davon erfahren hat, wenn er nicht vorher gerichtlich vorgeht.
  • Selbst eingreifen darf der Vermieter nur, soweit er dem Wegbringen widersprechen darf.

Beispiel

Beispiel: Der Vermieter erfährt vom Abtransport

Jens schuldet seiner Vermieterin 2.000 Euro Miete. Am 4. Mai lässt er heimlich sein teures Klavier abholen; sonst hat er nichts Wertvolles in der Wohnung. Die Vermieterin erfährt am 10. Mai davon. Nach § 562b Absatz 2 BGB kann sie verlangen, dass das Klavier zurückgebracht wird. Macht sie diesen Anspruch nicht bis zum 10. Juni vor Gericht geltend, erlischt ihr Pfandrecht an dem Klavier.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 562b BGB

Darf der Vermieter beim Auszug meine Möbel behalten?

Nach § 562b Absatz 1 BGB darf er beim Auszug Sachen in Besitz nehmen, an denen er ein Pfandrecht hat. In Besitz nehmen heißt: Er darf sie an sich nehmen – sie gehören ihm dadurch nicht. An welchen Sachen das besteht – nur an deinen eigenen und nicht an unpfändbaren –, regelt § 562 BGB.

Wie lange kann der Vermieter weggebrachte Sachen zurückverlangen?

Sein Pfandrecht an heimlich oder gegen seinen Widerspruch weggebrachten Sachen erlischt 1 Monat, nachdem er davon erfahren hat. Das gilt nicht, wenn er seinen Anspruch vorher vor Gericht geltend gemacht hat (§ 562b Absatz 2 BGB).

Schwierige Wörter

ohne Anrufen des Gerichts
Der Vermieter darf selbst handeln und muss nicht erst eine Entscheidung eines Gerichts abwarten. Die Überschrift nennt das Selbsthilferecht.
Besitz
Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache – wer sie hat und darüber verfügen kann, auch wenn sie ihm nicht gehört.
gerichtlich geltend machen
Einen Anspruch vor Gericht bringen, zum Beispiel durch eine Klage.

Hängt damit zusammen

  • § 562 BGB – An welchen Sachen der Vermieter ein Pfandrecht hat
  • § 562a BGB – Wann der Vermieter dem Wegbringen widersprechen darf
  • § 562c BGB – Wie du das Pfandrecht durch eine Sicherheit abwenden kannst

War diese Erklärung verständlich?