§ 566a BGB einfach erklärt: Was mit der Kaution passiert, wenn die Wohnung verkauft wird
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 566a BGB übernimmt der Käufer einer vermieteten Wohnung die Rechte und Pflichten aus der Kaution; bekommt der Mieter sie am Ende nicht von ihm zurück, muss der alte Vermieter zahlen.
Hast du deinem Vermieter eine Sicherheit gegeben, zum Beispiel eine Kaution, und wird die Wohnung verkauft, tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus dieser Sicherheit ein. Er muss dir die Kaution also am Ende des Mietverhältnisses zurückgeben, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das Gesetz macht das nicht davon abhängig, ob der alte Vermieter ihm die Kaution weitergegeben hat. Bekommst du die Kaution beim Ende des Mietverhältnisses vom neuen Eigentümer nicht zurück, muss dein bisheriger Vermieter sie weiterhin zurückzahlen.
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie haben eine Kaution gezahlt.
Dann wird Ihre Wohnung verkauft.
Der neue Eigentümer übernimmt die Kaution.
Sie ziehen aus.
Dann muss der neue Eigentümer die Kaution zurückzahlen.
Das gilt auch, wenn er das Geld nie bekommen hat.
Sie bekommen das Geld von ihm nicht?
Dann muss der alte Vermieter zahlen.
§ 566a BGB – Mietsicherheit
Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Der neue Eigentümer muss die Kaution zurückgeben, auch wenn er sie vom bisherigen Vermieter nicht bekommen hat.
- Bekommst du die Kaution vom neuen Eigentümer nicht, bleibt dein bisheriger Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet.
Beispiel
Beispiel: Der neue Eigentümer hat die Kaution nie bekommen
Jana hat 2020 ihrem Vermieter 2.100 Euro Kaution gezahlt. 2024 kauft Herr Albers das Haus. Als Jana 2026 auszieht, verlangt sie die Kaution zurück. Herr Albers sagt, der alte Vermieter habe ihm das Geld nie gegeben. Nach § 566a BGB ist er trotzdem in die Pflichten aus der Kaution eingetreten. Jana kann sich an ihn halten. Bekommt sie das Geld von ihm nicht, muss der alte Vermieter es ihr zurückzahlen.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 566a BGB
Wer zahlt die Kaution zurück, wenn das Haus verkauft wurde?
Nach § 566a BGB der neue Eigentümer, denn er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Kaution ein. Bekommst du sie von ihm nicht, muss dein bisheriger Vermieter sie zurückzahlen.
Muss der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen, wenn er sie nie bekommen hat?
Ja. § 566a BGB macht seine Pflicht nicht davon abhängig, ob der bisherige Vermieter ihm die Kaution übergeben hat. Er tritt in die Rechte und Pflichten aus der Sicherheit ein.
Schwierige Wörter
- Sicherheit
- Geld oder eine andere Absicherung, die du dem Vermieter für deine Pflichten aus dem Mietvertrag gibst – meist „Kaution“ genannt.
- Erwerber
- Der neue Eigentümer, der die Wohnung gekauft oder sonst bekommen hat.
- Rückgewähr
- Rückgabe, hier: Rückzahlung der Kaution.