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Gesetze einfach

§ 617 BGB einfach erklärt: Versorgung bei Krankheit, wenn du beim Arbeitgeber wohnst

Amtlich: „Pflicht zur Krankenfürsorge“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 617 BGB muss, wer eine dauerhaft hauptsächlich für ihn tätige Person in seinen Haushalt aufnimmt, ihr bei Krankheit bis zu 6 Wochen Verpflegung und Arztbehandlung gewähren, wenn keine Versicherung vorsorgt.

Absatz 1

Diese Regel gilt nur, wenn alle diese Punkte zutreffen:

  • Du stehst in einem dauernden Dienstverhältnis.
  • Es nimmt deine Erwerbstätigkeit ganz oder hauptsächlich in Anspruch.
  • Du bist in die häusliche Gemeinschaft deines Arbeitgebers aufgenommen. Du wohnst und lebst also in seinem Haushalt.

Das Gesetz nennt deinen Arbeitgeber hier „Dienstberechtigten“. Die Regel gilt also auch für andere Dienstverträge. Wirst du krank, muss dein Arbeitgeber dir die nötige Verpflegung und ärztliche Behandlung gewähren. Das gilt bis zu 6 Wochen, aber nicht über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Hast du die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbeigeführt, besteht diese Pflicht nicht. Dein Arbeitgeber kann die Verpflegung und Behandlung auch so gewähren, dass er dich in ein Krankenhaus aufnehmen lässt. Die Kosten darf er auf die Vergütung anrechnen, die er dir für die Zeit der Krankheit schuldet. Kündigt er dir wegen der Krankheit fristlos nach § 626 BGB, zählt dieses Ende hier nicht. Die Pflicht zur Versorgung läuft dann trotzdem weiter, bis die 6 Wochen um sind.

(1) Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren, sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Die Verpflegung und ärztliche Behandlung kann durch Aufnahme des Verpflichteten in eine Krankenanstalt gewährt werden. Die Kosten können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden. Wird das Dienstverhältnis wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach § 626 gekündigt, so bleibt die dadurch herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses außer Betracht.

Absatz 2

Die Pflicht entsteht nicht, wenn für deine Verpflegung und ärztliche Behandlung schon anders vorgesorgt ist: durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege.

(2) Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manche Menschen wohnen bei ihrem Arbeit-Geber.

Sie arbeiten ganz oder fast nur für ihn.

Vielleicht werden Sie dann krank.

Dann muss Ihr Arbeit-Geber Ihnen helfen.

Er muss Sie versorgen.

Er muss für einen Arzt sorgen.

Das gilt für höchstens 6 Wochen.

Es gibt Ausnahmen.

Vielleicht haben Sie eine Kranken-Versicherung.

Dann muss der Arbeit-Geber das nicht machen.

§ 617 BGB – Pflicht zur Krankenfürsorge

(1) Ist bei einem dauernden Dienstverhältnis, welches die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nimmt, der Verpflichtete in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen, so hat der Dienstberechtigte ihm im Falle der Erkrankung die erforderliche Verpflegung und ärztliche Behandlung bis zur Dauer von sechs Wochen, jedoch nicht über die Beendigung des Dienstverhältnisses hinaus, zu gewähren, sofern nicht die Erkrankung von dem Verpflichteten vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt worden ist. Die Verpflegung und ärztliche Behandlung kann durch Aufnahme des Verpflichteten in eine Krankenanstalt gewährt werden. Die Kosten können auf die für die Zeit der Erkrankung geschuldete Vergütung angerechnet werden. Wird das Dienstverhältnis wegen der Erkrankung von dem Dienstberechtigten nach § 626 gekündigt, so bleibt die dadurch herbeigeführte Beendigung des Dienstverhältnisses außer Betracht.

(2) Die Verpflichtung des Dienstberechtigten tritt nicht ein, wenn für die Verpflegung und ärztliche Behandlung durch eine Versicherung oder durch eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege Vorsorge getroffen ist.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Pflicht entfällt, wenn eine Versicherung oder eine Einrichtung der öffentlichen Krankenpflege für Verpflegung und Behandlung vorsorgt.
  • Die Versorgung dauert höchstens 6 Wochen; eine fristlose Kündigung wegen der Krankheit beendet sie nicht vorzeitig.

Schwierige Wörter

häusliche Gemeinschaft
Du wohnst und lebst im Haushalt der Person, für die du arbeitest – zum Beispiel als Hausangestellte.
grobe Fahrlässigkeit
Besonders schwere Unvorsichtigkeit: Man lässt die nötige Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß außer Acht.
Dienstberechtigter
Die Person, für die du die Dienste leistest – bei einem Arbeitsverhältnis dein Arbeitgeber.

Hängt damit zusammen

  • § 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • § 619 BGB – Diese Pflicht kann nicht im Voraus vertraglich ausgeschlossen werden

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