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Gesetze einfach

§ 626 BGB einfach erklärt: Wann eine fristlose Kündigung erlaubt ist

Amtlich: „Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 626 BGB darf jede Seite ein Arbeits- oder Dienstverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen, aber nur innerhalb von 2 Wochen, nachdem sie von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.

Absatz 1

Du und dein Arbeitgeber könnt das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Kündigungsfrist kündigen. Man nennt das fristlose Kündigung. Das gilt auch für andere Dienstverhältnisse. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es Tatsachen gibt, wegen derer es der kündigenden Seite nicht zugemutet werden kann, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen – bis die normale Kündigungsfrist abläuft oder bis zum vereinbarten Ende. Dabei müssen alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und die Interessen beider Seiten gegeneinander abgewogen werden. Eine feste Liste wichtiger Gründe enthält das Gesetz nicht. Ob ein Grund reicht, entscheiden im Streit die Gerichte.

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Absatz 2

Die fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die 2 Wochen beginnen, sobald die Person, die kündigen darf, die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt. Wer fristlos kündigt, muss der anderen Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen, wenn diese das verlangt.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie haben einen Arbeits-Vertrag.

Normalerweise gibt es bei einer Kündigung eine Frist.

Die Frist ist die Zeit bis zum Ende vom Vertrag.

Manchmal gibt es einen sehr schweren Grund.

Dann darf man sofort kündigen.

Das heißt fristlose Kündigung.

Das dürfen Sie.

Das darf auch Ihr Arbeit-Geber.

Ein Gericht prüft im Streit den Grund.

Für die fristlose Kündigung gibt es eine Zeit-Grenze.

Die Zeit-Grenze ist 2 Wochen.

Man erfährt von dem Grund.

Ab dann hat man 2 Wochen Zeit.

Sie können nach dem Grund fragen.

Dann muss man Ihnen den Grund schnell schriftlich sagen.

§ 626 BGB – Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Eine fristlose Kündigung ist nur innerhalb von 2 Wochen möglich, nachdem die kündigende Seite von den maßgebenden Tatsachen erfahren hat.
  • Auf Verlangen muss die kündigende Seite den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
  • Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn nach Abwägung aller Umstände und der Interessen beider Seiten das Weitermachen bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Ende unzumutbar ist.

Beispiel

Beispiel: Zu lange gewartet

Am 4. März erfährt die Inhaberin einer Bäckerei, dass ihr Verkäufer Ben Geld aus der Kasse genommen hat. Sie überlegt lange und kündigt Ben erst am 28. März fristlos. Das ist zu spät. Nach § 626 Absatz 2 BGB ist eine fristlose Kündigung nur innerhalb von 2 Wochen möglich. Die Frist begann, als die Inhaberin am 4. März von den Tatsachen erfuhr, und ist am 28. März längst abgelaufen. Ob ein wichtiger Grund vorlag, spielt dafür keine Rolle.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

So sehen es die Gerichte

Das Bundesarbeitsgericht hat 2010 betont: Vor einer fristlosen Kündigung wegen Fehlverhaltens ist in der Regel eine Abmahnung nötig. Entbehrlich ist sie nur, wenn auch danach keine Besserung zu erwarten ist oder die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass ihre erstmalige Hinnahme offensichtlich ausgeschlossen ist.

Das steht nicht wörtlich im Gesetz. Gerichte legen den Text so aus.

Häufige Fragen zu § 626 BGB

Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?

Nach § 626 Absatz 1 BGB nur aus wichtigem Grund: Der kündigenden Seite darf nach allen Umständen und Abwägung der Interessen beider Seiten nicht zuzumuten sein, bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterzumachen. Eine feste Liste von Gründen gibt es im Gesetz nicht.

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für eine fristlose Kündigung?

2 Wochen. Die Frist beginnt nach § 626 Absatz 2 BGB, sobald er die Tatsachen kennt, auf die es für die Kündigung ankommt. Danach ist eine fristlose Kündigung aus diesem Grund nicht mehr möglich.

Muss in einer fristlosen Kündigung der Grund stehen?

§ 626 BGB verlangt nicht, dass der Grund im Kündigungsschreiben steht. Auf dein Verlangen muss dir die kündigende Seite den Grund aber unverzüglich schriftlich mitteilen.

Schwierige Wörter

wichtiger Grund
Ein so schwerwiegender Anlass, dass es der kündigenden Seite nicht zuzumuten ist, bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist weiterzumachen.
Kündigungsfrist
Die Zeit zwischen Kündigung und Ende des Vertrags. Bei der fristlosen Kündigung entfällt sie.
nicht zugemutet werden kann
Es ist der kündigenden Seite nach allen Umständen nicht mehr zu verlangen, den Vertrag weiterzuführen.
Kenntnis erlangen
Von den Tatsachen erfahren, die für die Kündigung entscheidend sind.
unverzüglich
Ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB).

Hängt damit zusammen

  • Mir wurde im Job gekündigt – alle Paragrafen zu diesem Thema
  • Ich will selbst kündigen – alle Paragrafen zu diesem Thema
  • § 623 BGB – Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen
  • § 622 BGB – Die normalen Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  • § 628 BGB – Vergütung und Schadensersatz nach einer fristlosen Kündigung
  • § 4 KSchG – 3 Wochen Frist für die Klage gegen eine Kündigung
  • § 22 BBiG – Eigene Regeln für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses, dort mit Angabe der Gründe

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