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Gesetze einfach

§ 630b BGB einfach erklärt: Welche Regeln für den Behandlungsvertrag gelten

Amtlich: „Anwendbare Vorschriften“

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 630b BGB gelten für den Behandlungsvertrag die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, soweit die §§ 630a bis 630h BGB nichts anderes bestimmen.

Für den Behandlungsvertrag gelten die Regeln über Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse im Sinne von § 622 BGB sind. Das gilt nur, soweit die §§ 630a bis 630h BGB nichts anderes regeln.

Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.

§ 630b BGB – Anwendbare Vorschriften

Auf das Behandlungsverhältnis sind die Vorschriften über das Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, anzuwenden, soweit nicht in diesem Untertitel etwas anderes bestimmt ist.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Behandlungsverhältnis
Die Rechtsbeziehung zwischen dir als Patient und dem, der dich medizinisch behandelt.

Hängt damit zusammen

  • § 621 BGB – Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind
  • § 627 BGB – Kündigung von Diensten, die auf besonderem Vertrauen beruhen

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