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Gesetze einfach

§ 1 BUrlG einfach erklärt: Dein Recht auf bezahlten Urlaub

Amtlich: „Urlaubsanspruch“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – der Arbeitgeber zahlt während des Urlaubs also weiter.

Als Arbeitnehmer hast du in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub. Ein Kalenderjahr ist die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst in dieser Zeit weiter Geld von deinem Arbeitgeber. Das gilt für jeden Arbeitnehmer. Wer als Arbeitnehmer zählt, steht in § 2 BUrlG. Wie viele Urlaubstage dir mindestens zustehen, regelt § 3 BUrlG.

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie arbeiten bei einer Firma.

Dann haben Sie ein Recht auf Urlaub.

Das Recht haben Sie in jedem Jahr.

Im Urlaub müssen Sie nicht arbeiten.

Sie können sich erholen.

Ihr Arbeit-Geber bezahlt Sie im Urlaub weiter.

Sie bekommen also auch im Urlaub Ihr Geld.

Das gilt für alle Arbeit-Nehmer.

Das gilt auch bei Teil-Zeit.

§ 1 BUrlG – Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Der Urlaub ist bezahlt: Du bekommst während des Urlaubs weiter Geld von deinem Arbeitgeber.
  • Der Anspruch besteht in jedem Kalenderjahr, also jedes Jahr neu.

Beispiel

Beispiel: Urlaub auch in Teilzeit

Selin arbeitet 20 Stunden pro Woche in einer Bäckerei in Bremen. Ihr Chef meint, bezahlten Urlaub gebe es nur für Vollzeitkräfte. Nach § 1 BUrlG hat aber jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Selin ist Arbeitnehmerin. Sie hat deshalb auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Tage es sind, regelt § 3 BUrlG.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 1 BUrlG

Habe ich in Teilzeit Anspruch auf Urlaub?

Ja. Nach § 1 BUrlG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub – die Norm unterscheidet nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit. Wie viele Tage dir zustehen, regelt § 3 BUrlG.

Bekomme ich im Urlaub Gehalt?

Ja. § 1 BUrlG gibt dir Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie hoch das Geld für den Urlaub ist, regelt § 11 BUrlG.

Habe ich jedes Jahr neu Anspruch auf Urlaub?

Ja. Nach § 1 BUrlG besteht der Anspruch in jedem Kalenderjahr. Ob nicht genommener Urlaub ins nächste Jahr mitgenommen werden kann, regelt § 7 BUrlG.

Schwierige Wörter

Erholungsurlaub
Freie Tage, die dir zustehen, damit du dich von der Arbeit erholen kannst.
Kalenderjahr
Die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.
Arbeitnehmer
Wer als Arbeitnehmer im Sinne des Urlaubsgesetzes zählt, regelt § 2 BUrlG: zum Beispiel Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?