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Gesetze einfach

§ 9 BUrlG einfach erklärt: Krank im Urlaub: Was mit den Urlaubstagen passiert

Amtlich: „Erkrankung während des Urlaubs“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 9 BUrlG zählen Tage, an denen ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und arbeitsunfähig ist, nicht als Urlaub – wenn ein ärztliches Zeugnis sie nachweist.

Wirst du während deines Urlaubs krank, zählen die Tage, an denen du arbeitsunfähig bist, nicht als Urlaubstage. Arbeitsunfähig heißt: Du bist so krank, dass du nicht arbeiten kannst. Diese Tage musst du durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen, zum Beispiel eine Krankschreibung. Nur die nachgewiesenen Tage werden nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet. Sie gehen dir also nicht als Urlaub verloren. Ob sich dein Urlaub dadurch verlängert, regelt § 9 BUrlG nicht.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie haben Urlaub.

Im Urlaub werden Sie krank.

Sie können wegen der Krankheit nicht arbeiten.

Dann gehen Sie zum Arzt.

Der Arzt schreibt auf: Sie können nicht arbeiten.

Das Papier heißt Krank-Schreibung.

Die Tage auf der Krank-Schreibung zählen nicht als Urlaub.

Diese Urlaubs-Tage bleiben Ihnen.

§ 9 BUrlG – Erkrankung während des Urlaubs

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Nur Krankheitstage, die ein ärztliches Zeugnis nachweist, werden nicht als Urlaub gezählt.
  • Es kommt darauf an, dass du arbeitsunfähig warst – krank zu sein allein reicht nach § 9 BUrlG nicht.

Beispiel

Beispiel: Fieber in der zweiten Urlaubswoche

Lena hat vom 3. bis 14. August 2026 Urlaub, das sind 10 Arbeitstage. Am 6. August bekommt sie hohes Fieber. Ihre Ärztin bescheinigt ihr, dass sie am 6. und 7. August arbeitsunfähig ist. Nach § 9 BUrlG werden diese 2 Tage nicht auf Lenas Jahresurlaub angerechnet. Sie hat also nur 8 Urlaubstage verbraucht. Die 2 anderen Tage bleiben ihr als Urlaub erhalten.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 9 BUrlG

Bekomme ich Urlaubstage zurück, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja, wenn du arbeitsunfähig warst und das mit einem ärztlichen Zeugnis nachweist. Nach § 9 BUrlG werden diese Tage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet.

Verlängert sich mein Urlaub, wenn ich im Urlaub krank werde?

Das regelt § 9 BUrlG nicht. Die Norm sagt nur, dass die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht als Urlaub zählen. Sie bleiben dir als Urlaubsanspruch erhalten.

Brauche ich eine Krankschreibung, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ja, wenn die Krankheitstage nicht als Urlaub zählen sollen. § 9 BUrlG verlangt, dass die Tage der Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind.

Schwierige Wörter

Arbeitsunfähigkeit
Du bist so krank, dass du deine Arbeit nicht machen kannst.
ärztliches Zeugnis
Eine Bescheinigung von einer Ärztin oder einem Arzt, zum Beispiel eine Krankschreibung.
anrechnen
Hier: einen Tag als genommenen Urlaubstag zählen.

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?