Ich bin krank und kann nicht arbeiten
Wer krank ist, bekommt in der Regel weiter Lohn – aber nicht unbegrenzt und nur, wenn man sich richtig krankmeldet. Diese Paragrafen regeln das.
6 Paragrafen zu diesem Thema · Keine Rechtsberatung: Für deinen Fall frag eine Beratungsstelle.
- § 3 EntgFG Lohn bei Krankheit: bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber Nach § 3 EntgFG zahlt der Arbeitgeber bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit das Entgelt bis zu 6 Wochen weiter, sobald das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen besteht.
- § 5 EntgFG Krankmeldung: Was du deinem Arbeitgeber sagen musst Nach § 5 EntgFG müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden; dauert sie länger als 3 Kalendertage, braucht es eine ärztliche Bescheinigung, die gesetzlich Versicherte nicht selbst vorlegen.
- § 4 EntgFG Wie viel Lohn du bei Krankheit bekommst Nach § 4 EntgFG bekommen kranke Arbeitnehmer bei der Lohnfortzahlung das Entgelt für ihre regelmäßige Arbeitszeit; zusätzliches Geld für Überstunden zählt nicht mit.
- § 7 EntgFG Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert.
- § 8 EntgFG Lohnfortzahlung, wenn der Job während der Krankheit endet Nach § 8 EntgFG bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt; endet der Job aus anderen Gründen, endet auch der Anspruch.
- § 9 BUrlG Krank im Urlaub: Was mit den Urlaubstagen passiert Nach § 9 BUrlG zählen Tage, an denen ein Arbeitnehmer im Urlaub krank und arbeitsunfähig ist, nicht als Urlaub – wenn ein ärztliches Zeugnis sie nachweist.
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