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Gesetze einfach

§ 4a EntgFG einfach erklärt: Darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit sinken?

Amtlich: „Kürzung von Sondervergütungen“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 4a EntgFG darf vereinbart werden, dass Sondervergütungen wie Weihnachtsgeld bei Krankheit gekürzt werden – pro Krankheitstag um höchstens ein Viertel des durchschnittlichen Tagesverdiensts.

Manche Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum laufenden Lohn Sondervergütungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld. Du und dein Arbeitgeber dürft vereinbaren, dass solche Sondervergütungen gekürzt werden. Das ist auch für Zeiten erlaubt, in denen du wegen Krankheit arbeitsunfähig bist. Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit darf die Kürzung aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts betragen, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manche Firmen zahlen Extra-Geld.

Zum Beispiel Weihnachts-Geld.

Sie waren krank.

Dann darf das Extra-Geld kleiner werden.

Das muss aber vereinbart sein.

Zum Beispiel im Arbeits-Vertrag.

Es gibt eine Grenze.

Für jeden Krank-Tag darf die Firma nur einen Teil abziehen.

Das ist höchstens ein Viertel vom Lohn für einen Arbeits-Tag.

§ 4a EntgFG – Kürzung von Sondervergütungen

Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Eine Kürzung wegen Krankheit erlaubt § 4a EntgFG nur, wenn sie vereinbart ist.
  • Pro Krankheitstag darf höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Beispiel

Beispiel: Weihnachtsgeld nach 4 Krankheitstagen

Anna verdient im Jahresdurchschnitt 120 € pro Arbeitstag. Ihr Arbeitsvertrag sieht vor, dass ihr Weihnachtsgeld von 1.500 € für Krankheitstage gekürzt wird. In diesem Jahr war sie 4 Tage krank und arbeitsunfähig. Nach § 4a EntgFG darf pro Krankheitstag höchstens ein Viertel von 120 € abgezogen werden, also 30 €. Bei 4 Tagen sind das höchstens 120 €. Anna bekommt also mindestens 1.380 € Weihnachtsgeld.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 4a EntgFG

Darf mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld kürzen, weil ich krank war?

Ja, wenn das vereinbart ist. § 4a EntgFG erlaubt eine solche Vereinbarung auch für Krankheitszeiten. Pro Krankheitstag darf aber höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts abgezogen werden, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Wie viel darf von einer Sonderzahlung pro Krankheitstag abgezogen werden?

Nach § 4a Satz 2 EntgFG höchstens ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt.

Schwierige Wörter

Sondervergütungen
Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Lohn zahlt, zum Beispiel Weihnachtsgeld.
laufendes Arbeitsentgelt
Dein regelmäßiger Lohn, zum Beispiel dein Monatsgehalt.
Jahresdurchschnitt
Der Durchschnittswert über ein ganzes Jahr.

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?