§ 7 EntgFG einfach erklärt: Wann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung zurückhalten darf
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 7 EntgFG darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die nötige ärztliche Bescheinigung fehlt oder wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs verhindert.
Dein Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung in diesen Fällen verweigern:
- 1. solange du die ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 vorlegen musst, oder solange du deine Pflichten bei einer Arbeitsunfähigkeit im Ausland nach § 5 Absatz 2 nicht erfüllst;
- 2. wenn du verhinderst, dass dein Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Dritten auf deinen Arbeitgeber übergeht (§ 6).
Im Fall von Nummer 1 gilt das Recht nur, solange du die Pflicht nicht erfüllst. Gesetzlich Versicherte müssen nach § 5 Absatz 1a in der Regel keine Bescheinigung vorlegen.
(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
- 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
- 2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
Das gilt nicht, wenn du die Verletzung dieser Pflichten nicht zu vertreten hast. Trifft dich also keine Schuld daran, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie sind krank und bekommen weiter Lohn.
Dafür haben Sie aber Pflichten.
Vielleicht müssen Sie eine Krank-Schreibung abgeben.
Sie geben die Krank-Schreibung nicht ab.
Dann darf Ihr Arbeit-Geber den Lohn zurück-halten.
Das gilt nur bis zur Abgabe der Krank-Schreibung.
Vielleicht können Sie nichts dafür.
Dann muss der Arbeit-Geber trotzdem zahlen.
§ 7 EntgFG – Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
- 1. solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
- 2. wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer die Verletzung dieser ihm obliegenden Verpflichtungen nicht zu vertreten hat.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Fehlt die ärztliche Bescheinigung, die du vorlegen musst, darf dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern – aber nur, solange sie fehlt.
- Hast du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, darf dein Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern.
Beispiel
Beispiel: Bescheinigung vergessen
Kai ist privat krankenversichert und arbeitet in einem Architekturbüro in Stuttgart. Er ist ab Montag 2 Wochen krank und arbeitsunfähig. Die ärztliche Bescheinigung hätte er spätestens am Donnerstag vorlegen müssen. Er vergisst es und reicht sie erst am Montag der zweiten Woche ein. Nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 EntgFG darf sein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, solange die Bescheinigung fehlt. Mit der Vorlage endet dieses Recht.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 7 EntgFG
Darf mein Arbeitgeber den Lohn zurückhalten, wenn meine Krankschreibung fehlt?
Ja, solange du eine ärztliche Bescheinigung nicht vorlegst, die du nach § 5 Absatz 1 EntgFG vorlegen musst (§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG). Das gilt nicht, wenn du die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hast (Absatz 2).
Bekomme ich meinen Lohn, wenn ich die Krankschreibung nachreiche?
§ 7 Absatz 1 Nr. 1 EntgFG erlaubt deinem Arbeitgeber das Verweigern nur, solange die Bescheinigung fehlt. Legst du sie vor, endet dieses Recht.
Schwierige Wörter
- Leistungsverweigerungsrecht
- Das Recht, eine Zahlung zurückzuhalten, die man eigentlich schuldet.
- zu vertreten haben
- Für etwas verantwortlich sein, weil man es vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat.
Hängt damit zusammen
- Ich bin krank und kann nicht arbeiten – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 5 EntgFG – Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit zu melden und nachzuweisen
- § 6 EntgFG – Übergang des Schadensersatzanspruchs auf den Arbeitgeber