§ 8 EntgFG einfach erklärt: Lohnfortzahlung, wenn der Job während der Krankheit endet
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 8 EntgFG bleibt der Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen, wenn der Arbeitgeber wegen der Arbeitsunfähigkeit kündigt; endet der Job aus anderen Gründen, endet auch der Anspruch.
Kündigt dein Arbeitgeber dir aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, behältst du deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Kündigung ändert daran nichts – auch wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Ende der Arbeitsunfähigkeit endet. Der Lohn wird dann weitergezahlt, höchstens bis zur Dauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 EntgFG (6 Wochen). Das Gleiche gilt, wenn du selbst kündigst, und zwar aus einem Grund, den dein Arbeitgeber zu vertreten hat. Dieser Grund muss so wichtig sein, dass du ohne Kündigungsfrist kündigen darfst. Wann ein wichtiger Grund vorliegt, regelt § 626 BGB.
(1) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
In anderen Fällen endet dein Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn die Höchstdauer nach § 3 Absatz 1 oder § 3a Absatz 1 seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit noch nicht abgelaufen ist. Das gilt, wenn
- das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft, oder
- es durch eine Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 genannten Gründen endet.
(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie sind krank und können nicht arbeiten.
Ihr Arbeit-Geber zahlt den Lohn weiter.
Jetzt kündigt Ihr Arbeit-Geber.
Der Grund ist Ihre Krankheit.
Dann muss er den Lohn trotzdem weiter-zahlen.
Das gilt auch nach dem Ende der Arbeit.
Es gilt höchstens für 6 Wochen.
Manchmal endet die Arbeit aus einem anderen Grund.
Zum Beispiel: Der Vertrag war nur für eine bestimmte Zeit.
Dann endet auch die Lohn-Zahlung.
§ 8 EntgFG – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.
(2) Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeit nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, ohne daß es einer Kündigung bedarf, oder infolge einer Kündigung aus anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Gründen, so endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestehen – auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus, höchstens bis zu 6 Wochen.
- Endet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung, zum Beispiel durch Ablauf einer Befristung, endet auch der Anspruch.
Beispiel
Beispiel: Kündigung wegen der Krankheit
Sven arbeitet seit 3 Monaten in einer Gärtnerei in Potsdam und ist noch in der Probezeit. Er wird krank und ist 5 Wochen arbeitsunfähig. In der ersten Woche kündigt ihm sein Arbeitgeber wegen der Krankheit mit einer Frist von 2 Wochen. Nach § 8 Absatz 1 EntgFG behält Sven seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sein Arbeitgeber muss ihm den Lohn auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses weiterzahlen, bis die 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit vorbei sind.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 8 EntgFG
Bekomme ich Lohnfortzahlung, wenn mir während der Krankheit gekündigt wird?
Kündigt dein Arbeitgeber aus Anlass deiner Arbeitsunfähigkeit, bleibt dein Anspruch nach § 8 Absatz 1 EntgFG bestehen, auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus – höchstens für die 6 Wochen nach § 3 EntgFG. Kündigt er aus anderen Gründen, endet der Anspruch mit dem Arbeitsverhältnis (Absatz 2).
Was passiert mit der Lohnfortzahlung, wenn mein befristeter Vertrag während der Krankheit endet?
Nach § 8 Absatz 2 EntgFG endet der Anspruch dann mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, weil es ohne Kündigung endet.
Schwierige Wörter
- aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit
- Die Arbeitsunfähigkeit war der Auslöser für die Kündigung.
- Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
- Eine fristlose Kündigung, die sofort wirkt. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund erlaubt (§ 626 BGB).
- ohne dass es einer Kündigung bedarf
- Das Arbeitsverhältnis endet von selbst, zum Beispiel weil ein befristeter Vertrag ausläuft.
Hängt damit zusammen
- Ich bin krank und kann nicht arbeiten – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 3 EntgFG – Lohnfortzahlung bei Krankheit bis zu 6 Wochen
- § 3a EntgFG – Lohnfortzahlung nach einer Organ- oder Gewebespende
- § 626 BGB – Wann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erlaubt ist