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Gesetze einfach

§ 10 KSchG einfach erklärt: Wie hoch die Abfindung durch das Gericht sein darf

Amtlich: „Höhe der Abfindung“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 10 KSchG darf eine vom Gericht festgesetzte Abfindung bis zu 12 Monatsverdienste betragen; ab 50 Jahren und 15 Jahren Arbeitsverhältnis bis zu 15, ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18.

Absatz 1

Setzt das Gericht eine Abfindung fest – etwa wenn es dein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auflöst –, darf sie bis zu 12 Monatsverdienste betragen. Das ist eine Obergrenze.

(1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

Absatz 2

Für ältere Arbeitnehmer mit langem Arbeitsverhältnis gelten höhere Obergrenzen:

  • Du bist mindestens 50 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 15 Jahre bestanden: bis zu 15 Monatsverdienste.
  • Du bist mindestens 55 Jahre alt und dein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden: bis zu 18 Monatsverdienste.

Diese höheren Grenzen gelten nicht, wenn du schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast. Es kommt auf den Zeitpunkt an, den das Gericht nach § 9 Absatz 2 KSchG für die Auflösung festlegt. In diesem Fall bleibt es bei höchstens 12 Monatsverdiensten. Das Alter für die Regelaltersrente steht im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch.

(2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat.

Absatz 3

Als Monatsverdienst zählt, was dir in dem Monat zusteht, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Absatz 2 KSchG). Gemeint ist das Geld und die Sachbezüge bei der regelmäßigen Arbeitszeit, die für dich gilt.

(3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manchmal beendet ein Gericht Ihr Arbeits-Verhältnis.

Dann muss Ihr Arbeit-Geber Ihnen eine Abfindung zahlen.

Eine Abfindung ist Geld zum Ausgleich.

Das Gericht legt die Höhe fest.

Es gibt eine Grenze nach oben.

Die Grenze ist 12 Monats-Verdienste.

Für ältere Menschen ist die Grenze höher.

Sie sind mindestens 50 Jahre alt und schon 15 Jahre im Arbeits-Verhältnis?

Dann sind es bis zu 15 Monats-Verdienste.

Sie sind mindestens 55 Jahre alt und schon 20 Jahre im Arbeits-Verhältnis?

Dann sind es bis zu 18 Monats-Verdienste.

Es gibt eine Ausnahme für Menschen im Renten-Alter.

Monats-Verdienst heißt: Ihr normaler Lohn im letzten Monat.

Dazu zählen auch Sach-Leistungen, zum Beispiel ein Dienst-Wagen.

§ 10 KSchG – Höhe der Abfindung

(1) Als Abfindung ist ein Betrag bis zu zwölf Monatsverdiensten festzusetzen.

(2) Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in dem Zeitpunkt, den das Gericht nach § 9 Abs. 2 für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses festsetzt, das in der Vorschrift des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch über die Regelaltersrente bezeichnete Lebensalter erreicht hat.

(3) Als Monatsverdienst gilt, was dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endet (§ 9 Abs. 2), an Geld und Sachbezügen zusteht.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • § 10 KSchG legt nur Obergrenzen fest; die genaue Höhe der Abfindung bestimmt das Gericht.
  • Die höheren Grenzen von 15 und 18 Monatsverdiensten gelten nicht, wenn du zum festgelegten Auflösungszeitpunkt schon das Alter für die Regelaltersrente erreicht hast.
  • Zum Monatsverdienst zählen neben Geld auch Sachbezüge.

Beispiel

Beispiel: Obergrenze nach 22 Jahren im Arbeitsverhältnis

Rainer ist 56 Jahre alt. Sein Arbeitsverhältnis besteht seit 22 Jahren. Sein Monatsverdienst beträgt 4.000 Euro. Das Arbeitsgericht löst sein Arbeitsverhältnis nach § 9 KSchG auf. Rainer ist mindestens 55 Jahre alt und sein Arbeitsverhältnis hat mindestens 20 Jahre bestanden. Deshalb darf die Abfindung bis zu 18 Monatsverdienste betragen, also bis zu 72.000 Euro. Die genaue Höhe legt das Gericht fest.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 10 KSchG

Wie hoch ist die Abfindung, wenn das Gericht das Arbeitsverhältnis auflöst?

Nach § 10 KSchG bis zu 12 Monatsverdienste. Bist du mindestens 50 Jahre alt und hat dein Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, bis zu 15; ab 55 Jahren und 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste. Die genaue Höhe legt das Gericht fest.

Was zählt bei der Abfindung als Monatsverdienst?

Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet (§ 10 Absatz 3 KSchG).

Habe ich nach dem Kündigungsschutzgesetz Anspruch auf eine Abfindung?

§ 10 KSchG regelt nur, wie hoch eine Abfindung höchstens sein darf, die ein Gericht festsetzt. Wann es eine Abfindung gibt, steht in anderen Vorschriften, etwa in § 9 und § 1a KSchG.

Schwierige Wörter

Monatsverdienst
Das Geld und die Sachbezüge, die dir bei deiner regelmäßigen Arbeitszeit in dem Monat zustehen, in dem dein Arbeitsverhältnis endet.
Sachbezüge
Leistungen deines Arbeitgebers, die nicht in Geld bestehen, zum Beispiel ein Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst.
Lebensjahr vollendet
Du hast das jeweilige Alter erreicht. Wer das 50. Lebensjahr vollendet hat, ist mindestens 50 Jahre alt.
Regelaltersrente
Die normale gesetzliche Altersrente. Ab welchem Alter es sie gibt, regelt das Sechste Buch Sozialgesetzbuch.

Hängt damit zusammen

  • § 9 KSchG – Wann das Gericht das Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflöst
  • § 1a KSchG – Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung; nutzt den Monatsverdienst aus Absatz 3
  • § 13 KSchG – Abfindung bei außerordentlicher und sittenwidriger Kündigung
  • § 35 SGB VI – Regelaltersrente

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