Zum Inhalt springen
Gesetze einfach

§ 12 KSchG einfach erklärt: Neue Stelle während des Prozesses: alte Stelle ablehnen

Amtlich: „Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 12 KSchG kannst du, wenn dein Arbeitsverhältnis laut Urteil fortbesteht und du schon eine neue Stelle hast, binnen 1 Woche ab Rechtskraft die Rückkehr zum alten Arbeitgeber verweigern.

Das Gericht hat entschieden, dass dein Arbeitsverhältnis fortbesteht. Du bist aber inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Dann kannst du gegenüber deinem alten Arbeitgeber erklären, dass du die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei ihm verweigerst. Dafür hast du 1 Woche Zeit, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist. Die Frist ist auch gewahrt, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst. Sobald deine Erklärung beim alten Arbeitgeber ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag, an dem du in das neue Arbeitsverhältnis eingetreten bist. Dabei gilt § 11 KSchG entsprechend: Anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen werden angerechnet.

Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Die Frist wird auch durch eine vor ihrem Ablauf zur Post gegebene schriftliche Erklärung gewahrt. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis. Macht der Arbeitnehmer von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm entgangener Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis zu gewähren. § 11 findet entsprechende Anwendung.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie haben gegen Ihre Kündigung geklagt.

Inzwischen haben Sie eine neue Arbeit.

Dann sagt das Gericht: Ihr altes Arbeits-Verhältnis geht weiter.

Sie wollen aber bei der neuen Arbeit bleiben.

Dann können Sie das dem alten Arbeit-Geber sagen.

Dafür haben Sie 1 Woche Zeit.

Die Woche beginnt, wenn das Urteil endgültig ist.

Sie können einen Brief schicken.

Der Brief muss innerhalb der Woche bei der Post sein.

Der Brief kommt beim alten Arbeit-Geber an.

Dann endet Ihr altes Arbeits-Verhältnis.

Der alte Arbeit-Geber zahlt Ihnen Lohn nur bis zum Start der neuen Arbeit.

§ 12 KSchG – Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses

Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, ist jedoch der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er binnen einer Woche nach der Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei diesem verweigern. Die Frist wird auch durch eine vor ihrem Ablauf zur Post gegebene schriftliche Erklärung gewahrt. Mit dem Zugang der Erklärung erlischt das Arbeitsverhältnis. Macht der Arbeitnehmer von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch, so ist ihm entgangener Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Tag des Eintritts in das neue Arbeitsverhältnis zu gewähren. § 11 findet entsprechende Anwendung.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Frist beträgt 1 Woche ab Rechtskraft des Urteils; es reicht, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst.
  • Verweigerst du die Fortsetzung, bekommst du entgangenen Verdienst nur für die Zeit bis zum Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis.

Beispiel

Beispiel: Bei der neuen Firma bleiben

Sven wurde zum 31. Dezember entlassen und klagt. Am 1. März fängt er bei einer anderen Firma an. Im Herbst gewinnt er den Prozess; das Urteil wird am 10. Oktober rechtskräftig. Sven will bei der neuen Firma bleiben. Am 16. Oktober bringt er eine schriftliche Erklärung zur Post, dass er die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigert. Damit hat er die Frist gewahrt. Sobald die Erklärung ankommt, erlischt das alte Arbeitsverhältnis. Entgangenen Verdienst bekommt er nur für Januar und Februar, mit den Anrechnungen nach § 11 KSchG.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 12 KSchG

Muss ich nach gewonnener Kündigungsschutzklage zurück, wenn ich schon eine neue Stelle habe?

Du kannst die Fortsetzung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm binnen 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären (§ 12 Satz 1 KSchG).

Welchen Lohn bekomme ich dann noch vom alten Arbeitgeber?

Entgangenen Verdienst nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in dein neues Arbeitsverhältnis. Dabei werden anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen nach § 11 KSchG angerechnet.

Schwierige Wörter

Rechtskraft
Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann.
entgangener Verdienst
Der Lohn, den du wegen der Entlassung nicht bekommen hast.

Hängt damit zusammen

  • § 11 KSchG – Was auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet wird
  • § 16 KSchG – Gleiche Regel für Betriebsratsmitglieder und andere besonders Geschützte

War diese Erklärung verständlich?