§ 16 KSchG einfach erklärt: Neue Stelle nach Kündigung als Betriebsratsmitglied
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 16 KSchG können Betriebsratsmitglieder und andere nach § 15 Geschützte die Rückkehr zum alten Arbeitgeber binnen 1 Woche ab Rechtskraft verweigern, wenn sie inzwischen eine neue Stelle haben.
Diese Regel gilt für die Personen, die § 15 Absatz 1 bis 3b KSchG schützt – etwa Mitglieder eines Betriebsrats oder eines Wahlvorstands und Wahlbewerber. Das Gericht stellt fest, dass deine Kündigung unwirksam ist. Du bist aber inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen. Dann kannst du die Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm innerhalb von 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären. Im Übrigen gelten § 11 und § 12 Satz 2 bis 4 KSchG entsprechend. Das heißt:
- Die Frist ist auch gewahrt, wenn du eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post gibst.
- Mit dem Zugang deiner Erklärung erlischt das alte Arbeitsverhältnis.
- Entgangenen Verdienst bekommst du nur für die Zeit zwischen der Entlassung und dem Eintritt in das neue Arbeitsverhältnis.
- Anderer Verdienst und bestimmte Sozialleistungen werden nach § 11 KSchG angerechnet.
Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern. Im übrigen finden die Vorschriften des § 11 und des § 12 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie sind zum Beispiel im Betriebs-Rat.
Ihr Arbeit-Geber hat Ihnen gekündigt.
Das Gericht sagt: Die Kündigung gilt nicht.
Sie haben inzwischen aber eine neue Arbeit.
Dann können Sie die Rückkehr zum alten Arbeit-Geber ablehnen.
Das müssen Sie ihm innerhalb von 1 Woche sagen.
Die Woche beginnt, wenn das Urteil endgültig ist.
Dann endet Ihr altes Arbeits-Verhältnis.
§ 16 KSchG – Neues Arbeitsverhältnis, Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung einer der in § 15 Absatz 1 bis 3b genannten Personen fest, so kann diese Person, falls sie inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, binnen einer Woche nach Rechtskraft des Urteils durch Erklärung gegenüber dem alten Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung bei diesem verweigern. Im übrigen finden die Vorschriften des § 11 und des § 12 Satz 2 bis 4 entsprechende Anwendung.
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Darauf kommt es an
- Die Erklärung muss innerhalb von 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erfolgen; es reicht, eine schriftliche Erklärung vor Fristende zur Post zu geben.
Häufige Fragen zu § 16 KSchG
Muss ich als Betriebsratsmitglied nach gewonnenem Kündigungsprozess zurück, wenn ich eine neue Stelle habe?
Du kannst die Weiterbeschäftigung beim alten Arbeitgeber verweigern. Das musst du ihm binnen 1 Woche nach Rechtskraft des Urteils erklären (§ 16 Satz 1 KSchG).
Schwierige Wörter
- Rechtskraft
- Ein Urteil ist rechtskräftig, wenn man es nicht mehr mit Rechtsmitteln wie der Berufung anfechten kann.
Hängt damit zusammen
- § 15 KSchG – Wer besonderen Kündigungsschutz hat
- § 12 KSchG – Frist, Erlöschen des alten Arbeitsverhältnisses und entgangener Verdienst
- § 11 KSchG – Was auf den Lohn für die Zeit nach der Entlassung angerechnet wird