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Gesetze einfach

§ 41 SGB II einfach erklärt: Wie Grundsicherungsgeld berechnet und bewilligt wird

Amtlich: „Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte, Jobcenter/Behörden

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 41 SGB II besteht der Anspruch auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) für jeden Kalendertag, der Monat zählt 30 Tage, und bewilligt wird in der Regel für 1 Jahr.

Absatz 1

Der Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt, etwa auf Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), besteht für jeden Kalendertag. Ein Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Stehen dir die Leistungen nicht für einen ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig.

(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

Absatz 2

Gerechnet wird mit 2 Stellen nach dem Komma, wenn nichts anderes bestimmt ist. Wäre die nächste Stelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9, wird die letzte Stelle um 1 erhöht. Aus 12,345 wird also 12,35.

(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.

Absatz 3

Das Jobcenter entscheidet über deinen Anspruch in der Regel für 1 Jahr. Diese Zeit heißt Bewilligungszeitraum. Er soll regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden, vor allem wenn:

  • 1. das Jobcenter vorläufig über deinen Anspruch entscheidet (§ 41a SGB II) oder
  • 2. deine Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Der Bewilligungszeitraum ist für alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gleich. Entscheidet der Bescheid über die Leistungen zum Lebensunterhalt nicht zugleich über Ausflüge und Klassenfahrten, Fahrkosten zur Schule, Mittagessen und Freizeitaktivitäten (§ 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 SGB II), muss im Bescheid stehen, dass darüber gesondert entschieden wird.

(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen

  • 1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
  • 2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wird mit dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auch über die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 entschieden, ist die oder der Leistungsberechtigte in dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 gesondert erfolgt.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie bekommen Grundsicherungs-Geld (früher: Bürger-Geld).

Das Geld gibt es für jeden Tag.

Das Jobcenter rechnet jeden Monat mit 30 Tagen.

Sie haben nur für einen Teil vom Monat ein Recht auf das Geld?

Dann bekommen Sie nur einen Teil vom Geld.

Das Jobcenter entscheidet meistens für 1 Jahr.

Diese Zeit heißt: Bewilligungs-Zeitraum.

Manchmal entscheidet das Jobcenter nur für 6 Monate.

Zum Beispiel: Ihre Wohnung ist zu teuer.

Der Zeitraum gilt für alle in Ihrer Bedarfs-Gemeinschaft.

§ 41 SGB II – Berechnung der Leistungen und Bewilligungszeitraum

(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht.

(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.

(3) Über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen

  • 1. über den Leistungsanspruch vorläufig entschieden wird (§ 41a) oder
  • 2. die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Die Festlegung des Bewilligungszeitraums erfolgt einheitlich für die Entscheidung über die Leistungsansprüche aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Wird mit dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht auch über die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 entschieden, ist die oder der Leistungsberechtigte in dem Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung über Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 28 Absatz 2, 4, 6 und 7 gesondert erfolgt.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr; bei vorläufiger Entscheidung oder unangemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung soll er regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden.
  • Stehen dir die Leistungen nicht für einen ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig, wobei der Monat mit 30 Tagen gerechnet wird.

Beispiel

Beispiel: Kind kommt Mitte des Monats zur Welt

Emil und Hanna bekommen Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld). Am 19. April wird ihre Tochter geboren. Vom 19. bis 30. April sind das 12 Kalendertage. Hat die Tochter ab ihrer Geburt Anspruch, bekommt sie die Leistungen für April anteilig: Der Anspruch besteht für jeden Kalendertag, und der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Für April gibt es also 12 von 30 Teilen ihres monatlichen Betrags.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 41 SGB II

Für wie lange wird Grundsicherungsgeld bewilligt?

In der Regel für 1 Jahr (§ 41 Absatz 3 SGB II). Entscheidet das Jobcenter vorläufig oder sind die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen, soll der Zeitraum regelmäßig auf 6 Monate verkürzt werden.

Wie wird Grundsicherungsgeld berechnet, wenn ich nur einen Teil des Monats Anspruch habe?

Der Anspruch besteht für jeden Kalendertag, und der Monat wird mit 30 Tagen gerechnet. Stehen dir die Leistungen nicht für den ganzen Monat zu, bekommst du sie anteilig (§ 41 Absatz 1 SGB II).

Warum steht in meinem Bescheid, dass über Bildung und Teilhabe gesondert entschieden wird?

Entscheidet der Bescheid über den Lebensunterhalt nicht auch über bestimmte Leistungen für Bildung und Teilhabe, muss er nach § 41 Absatz 3 SGB II darauf hinweisen, dass darüber gesondert entschieden wird.

Schwierige Wörter

Bewilligungszeitraum
Die Zeit, für die das Jobcenter dir die Leistungen mit einem Bescheid bewilligt – in der Regel 1 Jahr.
anteilig
Nur der Teil, der auf die Tage entfällt, für die du Anspruch hast.
Bedarfsgemeinschaft
Die Menschen, die zusammen leben und gemeinsam Leistungen bekommen, etwa Partner und ihre Kinder (§ 7 Absatz 3 SGB II).

Hängt damit zusammen

  • § 41a SGB II – Vorläufige Entscheidung über die Leistungen
  • § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung und ihre Angemessenheit
  • § 28 SGB II – Bedarfe für Bildung und Teilhabe

War diese Erklärung verständlich?