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Gesetze einfach

§ 13 WoGG einfach erklärt: Welches Einkommen beim Wohngeld zählt

Amtlich: „Gesamteinkommen“ Betrifft vor allem: Mieter, Leistungsberechtigte

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 13 WoGG ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich Freibeträgen und Unterhaltsabzügen; monatlich zählt ein Zwölftel davon.

Absatz 1

Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14 WoGG) aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon werden die Freibeträge (§§ 17 und 17a WoGG) und die Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18 WoGG) abgezogen.

(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).

Absatz 2

Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

(2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Beim Wohn-Geld zählt das Einkommen von Ihrem Haushalt.

Die Behörde rechnet das Einkommen für ein Jahr aus.

Sie rechnet das Einkommen von allen Menschen zusammen.

Gemeint sind alle Menschen, die beim Wohn-Geld mitzählen.

Dann zieht die Behörde bestimmte Beträge ab.

Zum Beispiel Geld, das Sie für Unterhalt zahlen.

Das Ergebnis heißt Gesamt-Einkommen.

Die Behörde teilt das Gesamt-Einkommen durch 12.

So kommt sie auf das Einkommen für einen Monat.

§ 13 WoGG – Gesamteinkommen

(1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).

(2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Es zählt das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, nicht nur das der Person, die den Antrag stellt.

Beispiel

Beispiel: Paar mit zwei Einkommen

Svenja und Paul aus Bielefeld beantragen Wohngeld. Nach § 14 WoGG hat Svenja ein Jahreseinkommen von 18.000 Euro und Paul eines von 6.000 Euro. Freibeträge oder Abzüge für Unterhalt fallen bei ihnen nicht an. Ihr Gesamteinkommen nach § 13 WoGG beträgt also 24.000 Euro. Ihr monatliches Gesamteinkommen ist ein Zwölftel davon: 2.000 Euro.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 13 WoGG

Welches Einkommen zählt beim Wohngeld?

Nach § 13 WoGG zählt das Gesamteinkommen: die Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, abzüglich Freibeträgen und Abzugsbeträgen für Unterhalt. Was zum Jahreseinkommen gehört, regelt § 14 WoGG.

Wie wird das monatliche Einkommen beim Wohngeld berechnet?

Nach § 13 Absatz 2 WoGG ist das monatliche Gesamteinkommen ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

Schwierige Wörter

Jahreseinkommen
Das Einkommen eines Haushaltsmitglieds für ein Jahr, ermittelt nach § 14 WoGG.
Freibeträge
Beträge, die vom Einkommen abgezogen werden, zum Beispiel für schwerbehinderte Haushaltsmitglieder oder für Alleinerziehende (§§ 17 und 17a WoGG).
Unterhaltsleistungen
Geld, das jemand wegen einer gesetzlichen Unterhaltspflicht zahlt, zum Beispiel an ein Kind oder einen früheren Ehepartner (§ 18 WoGG).

Hängt damit zusammen

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