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Gesetze einfach

§ 21 WoGG einfach erklärt: Wann es kein Wohngeld gibt: unter 10 Euro, Vermögen

Amtlich: „Sonstige Gründe“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte, Mieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 21 WoGG gibt es kein Wohngeld, wenn es unter 10 Euro im Monat läge, wenn alle Haushaltsmitglieder ausgeschlossen sind oder soweit der Bezug missbräuchlich wäre, etwa wegen erheblichen Vermögens.

Du hast in diesen Fällen keinen Anspruch auf Wohngeld:

  • 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen würde,
  • 2. wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind – zum Beispiel, weil sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekommen, bei dem Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, oder
  • 3. soweit es missbräuchlich wäre, Wohngeld in Anspruch zu nehmen – vor allem, weil erhebliches Vermögen vorhanden ist.

Was genau „erhebliches Vermögen“ ist, legt § 21 WoGG nicht fest.

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

  • 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
  • 2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
  • 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Manchmal gibt es kein Wohngeld.

Die Wohngeld-Behörde rechnet Ihr Wohngeld aus.

Es sind weniger als 10 Euro im Monat?

Dann bekommen Sie kein Wohngeld.

Alle Menschen in Ihrem Haushalt bekommen Grund-Sicherungs-Geld?

Früher hieß das Bürgergeld.

Dann gibt es kein Wohngeld.

Es gibt aber Ausnahmen.

Sie haben viel Vermögen?

Vermögen ist zum Beispiel Geld auf dem Spar-Konto.

Dann kann es sein: Sie bekommen kein Wohngeld.

§ 21 WoGG – Sonstige Gründe

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

  • 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
  • 2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
  • 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Wohngeld unter 10 Euro im Monat wird nicht gezahlt.
  • Bei erheblichem Vermögen kann der Anspruch ganz oder teilweise entfallen; eine feste Grenze nennt § 21 WoGG nicht.

Beispiel

Beispiel: Berechnetes Wohngeld unter 10 Euro

Jana beantragt Wohngeld. Die Wohngeldbehörde rechnet nach § 19 WoGG aus, dass ihr 8 Euro im Monat zustünden. Weil das weniger als 10 Euro sind, hat Jana nach § 21 Nr. 1 WoGG keinen Anspruch auf Wohngeld.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 21 WoGG

Wie viel Vermögen darf ich beim Wohngeld haben?

§ 21 Nr. 3 WoGG sagt nur: Es gibt kein Wohngeld, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, vor allem wegen erheblichen Vermögens. Eine feste Grenze steht nicht im Gesetz.

Gibt es einen Mindestbetrag beim Wohngeld?

Ja. Würde das Wohngeld weniger als 10 Euro im Monat betragen, besteht nach § 21 Nr. 1 WoGG kein Anspruch.

Bekomme ich Wohngeld, wenn ich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) bekomme?

Nicht, wenn alle Mitglieder deines Haushalts nach § 7 und § 8 Absatz 1 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen sind (§ 21 Nr. 2 WoGG). Wer genau ausgeschlossen ist und welche Ausnahmen es gibt, regelt § 7 WoGG.

Schwierige Wörter

missbräuchlich
Wenn jemand Wohngeld in Anspruch nimmt, obwohl das dem Zweck des Wohngeldes widerspricht – das Gesetz nennt als Beispiel erhebliches Vermögen.
erhebliches Vermögen
Größeres Vermögen wie Ersparnisse oder Wertgegenstände. Wo die Grenze liegt, sagt § 21 WoGG nicht.

Hängt damit zusammen

  • § 7 WoGG – Wer vom Wohngeld ausgeschlossen ist
  • § 8 WoGG – Wie lange der Ausschluss dauert
  • § 19 WoGG – Wie die Höhe des Wohngeldes berechnet wird
  • § 23 WoGG – Auskunftspflichten bei einer Prüfung wegen Missbrauchs

War diese Erklärung verständlich?