§ 9 WoGG einfach erklärt: Welche Miete beim Wohngeld zählt
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 9 WoGG zählt beim Wohngeld die vereinbarte Miete mit Umlagen wie Betriebskosten; Heizung, Warmwasser, Haushaltsstrom, Garage, Stellplatz und Zusatzleistungen bleiben außen vor.
Miete ist das Geld, das du mit deinem Vermieter für die Nutzung der Wohnung vereinbart hast. Das gilt für Mietverträge und ähnliche Nutzungsverhältnisse. Dazu gehören auch Umlagen, Zuschläge und Vergütungen, zum Beispiel die Betriebskosten.
(1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.
Diese Kosten zählen nicht zur Miete:
- 1. Heizkosten und Kosten für warmes Wasser,
- 2. Kosten für Wärme und Warmwasser, die ein eigenständiges Unternehmen liefert, soweit sie den Kosten nach Nr. 1 entsprechen,
- 3. Kosten für Haushaltsenergie, etwa Strom, soweit sie nicht unter Nr. 1 und 2 fallen,
- 4. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz für Fahrzeuge,
- 5. Geld für Leistungen, die über das Wohnen hinausgehen, vor allem allgemeine Unterstützung wie die Vermittlung von Pflege oder Betreuung, Hilfe im Haushalt oder einen Notrufdienst.
Gehen diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder anderen Unterlagen hervor, werden Pauschbeträge abgezogen.
(2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bleiben folgende Kosten und Vergütungen außer Betracht:
- 1. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser,
- 2. Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen,
- 3. die Kosten der Haushaltsenergie, soweit sie nicht von den Nummern 1 und 2 erfasst sind,
- 4. Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
- 5. Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.
Ergeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen.
Wohnst du im eigenen Haus mit mehr als 2 Wohnungen (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 WoGG), gilt als Miete der Mietwert deiner Wohnung. Lebst du nicht nur vorübergehend in einem Heim (§ 3 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG), gilt als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie bekommen vielleicht Wohn-Geld.
Dann ist wichtig: Welche Miete zählt?
Es zählt die Miete aus Ihrem Miet-Vertrag.
Auch die Neben-Kosten zählen dazu.
Neben-Kosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser oder Müll.
Die Heiz-Kosten zählen nicht dazu.
Die Kosten für warmes Wasser zählen auch nicht dazu.
Auch Strom zählt nicht dazu.
Auch eine Garage zählt nicht dazu.
Manchmal stehen diese Kosten nicht im Miet-Vertrag.
Dann zieht die Behörde einen festen Betrag ab.
§ 9 WoGG – Miete
(1) Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum auf Grund von Mietverträgen oder ähnlichen Nutzungsverhältnissen einschließlich Umlagen, Zuschlägen und Vergütungen.
(2) Bei der Ermittlung der Miete nach Absatz 1 bleiben folgende Kosten und Vergütungen außer Betracht:
- 1. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser,
- 2. Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme und Warmwasser, soweit sie den in Nummer 1 bezeichneten Kosten entsprechen,
- 3. die Kosten der Haushaltsenergie, soweit sie nicht von den Nummern 1 und 2 erfasst sind,
- 4. Vergütungen für die Überlassung einer Garage sowie eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge,
- 5. Vergütungen für Leistungen, die über die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum hinausgehen, insbesondere für allgemeine Unterstützungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung oder Notrufdienste.
Ergeben sich diese Beträge nicht aus dem Mietvertrag oder entsprechenden Unterlagen, sind Pauschbeträge abzusetzen.
(3) Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist als Miete der Mietwert des Wohnraums zu Grunde zu legen. Im Fall des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist als Miete die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 zu Grunde zu legen.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Heizkosten, Warmwasser und Haushaltsstrom zählen nicht zur Miete im Sinne des Wohngeldes.
- Stehen diese Kosten nicht im Mietvertrag oder in anderen Unterlagen, zieht die Behörde Pauschbeträge ab.
Beispiel
Beispiel: Was von der Warmmiete zählt
Lea aus Hannover zahlt 520 Euro Kaltmiete, 110 Euro Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser, 80 Euro Heizkosten und 40 Euro für einen Stellplatz. Für das Wohngeld zählen nach § 9 WoGG als Miete die Kaltmiete und die Betriebskosten, zusammen 630 Euro. Heizkosten und Stellplatz bleiben außer Betracht. Wie viel davon höchstens berücksichtigt wird, regeln §§ 11 und 12 WoGG.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 9 WoGG
Zählt beim Wohngeld die Warmmiete oder die Kaltmiete?
Nach § 9 WoGG zählt die vereinbarte Miete mit Umlagen, also zum Beispiel mit den Betriebskosten. Heiz- und Warmwasserkosten bleiben außer Betracht.
Zählt die Garage beim Wohngeld zur Miete?
Nein. Geld für eine Garage oder einen Stellplatz bleibt nach § 9 Absatz 2 Nr. 4 WoGG außer Betracht.
Zählen Stromkosten beim Wohngeld zur Miete?
Nein. Kosten der Haushaltsenergie bleiben nach § 9 Absatz 2 Nr. 3 WoGG außer Betracht.
Schwierige Wörter
- Umlagen
- Kosten, die der Vermieter neben der Grundmiete auf dich umlegt, zum Beispiel Betriebskosten wie Wasser oder Müllabfuhr.
- Haushaltsenergie
- Energie für den Haushalt, zum Beispiel Strom für Licht, Kochen und Geräte.
- Pauschbeträge
- Feste Beträge, die abgezogen werden, wenn die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind.
- Mietwert
- Der Betrag, den eine vergleichbare Wohnung als Miete kosten würde.