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Gesetze einfach

§ 10 WoGG einfach erklärt: Welche Kosten beim Lastenzuschuss als Belastung zählen

Amtlich: „Belastung“ Betrifft vor allem: Leistungsberechtigte, Jobcenter/Behörden

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 10 WoGG ist die Belastung beim Lastenzuschuss die Summe der Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung des Wohnraums; die Wohngeldbehörde ermittelt sie in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

Absatz 1

Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung deines Wohnraums. Es zählen die Beträge, die vereinbart oder festgesetzt sind.

(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.

Absatz 2

Die Wohngeldbehörde (§ 24 Absatz 1 Satz 1 WoGG) ermittelt die Belastung in einer Wohngeld-Lastenberechnung. Sie kann auf eine vollständige Berechnung verzichten, wenn schon die Belastung aus Zinsen und Tilgung so hoch ist wie die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 WoGG und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 WoGG, oder höher.

(2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ihnen gehört Ihre Wohnung oder Ihr Haus?

Dann können Sie einen Lasten-Zuschuss beantragen.

Das ist eine Form von Wohn-Geld.

Dafür zählen Ihre Kosten für die Wohnung.

Das sind zum Beispiel Zinsen für einen Kredit.

Auch die Rück-Zahlung von dem Kredit zählt dazu.

Auch laufende Kosten für das Haus zählen dazu.

Die Wohngeld-Behörde rechnet diese Kosten aus.

§ 10 WoGG – Belastung

(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.

(2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach § 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Erreichen schon Zinsen und Tilgung die Summe aus Höchstbetrag und Klimakomponente, kann die Behörde auf eine vollständige Lastenberechnung verzichten.

Beispiel

Beispiel: Kredit fürs eigene Reihenhaus

Familie Schulz wohnt in Paderborn im eigenen Reihenhaus. Sie zahlt jeden Monat Zinsen und Tilgung für den Kredit, mit dem sie das Haus gekauft hat. Dazu kommen laufende Kosten für das Haus. Sie beantragt Wohngeld als Lastenzuschuss. Die Wohngeldbehörde ermittelt die Belastung nach § 10 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 10 WoGG

Welche Kosten zählen beim Lastenzuschuss?

Nach § 10 Absatz 1 WoGG zählen die Kosten für den Kapitaldienst, also etwa Zinsen und Tilgung, und für die Bewirtschaftung des Wohnraums. Maßgeblich sind die vereinbarten oder festgesetzten Beträge.

Wer berechnet die Belastung beim Lastenzuschuss?

Die Wohngeldbehörde. Sie ermittelt die Belastung nach § 10 Absatz 2 WoGG in einer Wohngeld-Lastenberechnung.

Schwierige Wörter

Kapitaldienst
Zinsen und Tilgung für Kredite, mit denen du dein Haus oder deine Wohnung finanziert hast.
Bewirtschaftung
Die laufenden Kosten für das Haus oder die Wohnung, zum Beispiel für Instandhaltung, Betriebskosten und Verwaltung.
Wohngeld-Lastenberechnung
Die Aufstellung der Wohngeldbehörde, mit der sie deine Belastung ermittelt.
Tilgung
Der Teil der Kreditrate, mit dem du die Schulden selbst zurückzahlst.

Hängt damit zusammen

  • § 3 WoGG – Wer für den Lastenzuschuss wohngeldberechtigt ist
  • § 11 WoGG – Welcher Teil der Belastung bei der Berechnung berücksichtigt wird
  • § 12 WoGG – Höchstbeträge und Klimakomponente
  • § 24 WoGG – Welche Behörde zuständig ist

War diese Erklärung verständlich?