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Gesetze einfach

§ 12 BAföG einfach erklärt: Wie hoch der BAföG-Bedarf für Schüler ist

Amtlich: „Bedarf für Schüler“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler, Eltern

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 12 BAföG beträgt der monatliche Bedarf für Schüler je nach Schulart 276 oder 498 Euro und, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen, 666 oder 775 Euro; dazu kommen Reisekosten bei Ausbildung im Ausland.

Absatz 1

Absatz 2 regelt den Fall, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Für die übrigen Fälle gilt als monatlicher Bedarf:

  • 1. für Schüler von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 276 Euro,
  • 2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 498 Euro.

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

  • 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 276 Euro,
  • 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 498 Euro.
Absatz 2

Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gilt als monatlicher Bedarf:

  • 1. für Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, für die keine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 666 Euro,
  • 2. für Schüler von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, für die eine abgeschlossene Berufsausbildung nötig ist: 775 Euro.

(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler

  • 1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 666 Euro,
  • 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 775 Euro.
Absatz 3

Dieser Absatz ist weggefallen.

(3) (weggefallen)

Absatz 3a

Du wohnst auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört.

(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

Absatz 4

Machst du deine Ausbildung im Ausland, bekommst du einen Reisekostenzuschlag für die Hinreise zum Ausbildungsort und für eine Rückreise. Er beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können zusätzlich die notwendigen Kosten für eine weitere Hin- und Rückreise übernommen werden.

(4) Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Schüler können BAföG bekommen.

Das Gesetz legt fest: So viel Geld brauchen Schüler im Monat.

Das nennt man Bedarf.

Der Bedarf hängt von der Schule ab.

Er hängt auch von der Wohnung ab.

Sie wohnen bei Ihren Eltern?

Dann sind es je nach Schule 276 Euro oder 498 Euro.

Sie wohnen nicht bei Ihren Eltern?

Dann sind es je nach Schule 666 Euro oder 775 Euro.

Gehört Ihre Wohnung Ihren Eltern?

Dann wohnen Sie für das BAföG bei Ihren Eltern.

Sie gehen im Ausland zur Schule?

Dann gibt es Geld für die Hin-Reise und eine Rück-Reise.

In Europa sind es je Reise 250 Euro, sonst 500 Euro.

§ 12 BAföG – Bedarf für Schüler

(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

  • 1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 276 Euro,
  • 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 498 Euro.

(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler

  • 1. von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 666 Euro,
  • 2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 775 Euro.

(3) (weggefallen)

(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

(4) Bei einer Ausbildung im Ausland wird für die Hinreise zum Ausbildungsort sowie für eine Rückreise ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. In besonderen Härtefällen können die notwendigen Aufwendungen für eine weitere Hin- und Rückreise geleistet werden.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Wohnst du nicht bei deinen Eltern, gelten die höheren Beträge aus Absatz 2: 666 Euro oder 775 Euro im Monat.
  • Wohnst du in einem Raum, der deinen Eltern gehört, giltst du als bei deinen Eltern wohnend.
  • Der Bedarf ist der Ausgangsbetrag; darauf wird nach § 11 BAföG noch Einkommen und Vermögen angerechnet.

Beispiel

Beispiel: Berufsfachschule mit und ohne eigene Wohnung

Hanna ist 17 und besucht eine 2-jährige Berufsfachschule, die zu einem Berufsabschluss führt und keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Sie wohnt bei ihren Eltern. Ihr monatlicher Bedarf beträgt nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 BAföG 276 Euro. Würde sie nicht bei ihren Eltern wohnen, wären es nach Absatz 2 Nummer 1 BAföG 666 Euro. Wie viel sie am Ende bekommt, hängt davon ab, welches Einkommen nach § 11 BAföG angerechnet wird.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 12 BAföG

Wie viel Schüler-BAföG gibt es mit eigener Wohnung?

Nach § 12 Absatz 2 BAföG beträgt der monatliche Bedarf 666 Euro für Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen, von Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung. Für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung sind es 775 Euro.

Wie viel Schüler-BAföG gibt es, wenn ich bei meinen Eltern wohne?

Dann gilt § 12 Absatz 1 BAföG, denn die höheren Beträge aus Absatz 2 setzen voraus, dass du nicht bei deinen Eltern wohnst. Der Bedarf beträgt 276 Euro für Berufsfachschulen und Fachschulklassen ohne vorausgesetzte Berufsausbildung und 498 Euro für Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulklassen mit vorausgesetzter Berufsausbildung. Ob du überhaupt gefördert wirst, wenn du bei deinen Eltern wohnst, regelt § 2 BAföG.

Gilt eine Wohnung meiner Eltern als eigene Wohnung?

Nein. Nach § 12 Absatz 3a BAföG wohnst du auch dann bei deinen Eltern, wenn der Raum, in dem du wohnst, deinen Eltern gehört.

Schwierige Wörter

Bedarf
Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).
Reisekostenzuschlag
Ein fester Betrag für die Fahrt zu einem Ausbildungsort im Ausland und zurück.
Härtefall
Eine besondere Lage, in der die normale Regel zu einem unzumutbaren Ergebnis führen würde. Wann genau das so ist, legt § 12 nicht fest.

Hängt damit zusammen

  • § 2 BAföG – Für welche Schulen es Förderung gibt und wann nur ohne Wohnen bei den Eltern
  • § 11 BAföG – Welches Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet wird
  • § 13a BAföG – Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung
  • § 5 BAföG – Wann eine Ausbildung im Ausland gefördert wird

War diese Erklärung verständlich?