§ 14 BAföG einfach erklärt: Wie hoch der BAföG-Bedarf im Praktikum ist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 14 BAföG gilt für Praktikanten derselbe monatliche Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu deren Besuch das Praktikum gehört.
Machst du ein Praktikum, gilt als monatlicher Bedarf derselbe Betrag, den Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte bekommen, mit deren Besuch das Praktikum zusammenhängt. Für ein Praktikum im Ausland gilt § 13 Absatz 4 BAföG entsprechend: Je nach den Lebens- und Ausbildungsverhältnissen dort kann es einen Zu- oder Abschlag geben, dessen Höhe die Bundesregierung festlegt.
Als monatlicher Bedarf für Praktikanten gelten die Beträge, die für Schüler und Studenten der Ausbildungsstätten geleistet werden, mit deren Besuch das Praktikum im Zusammenhang steht. § 13 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.
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Sie machen ein Praktikum.
Das Praktikum gehört zu Ihrer Schule oder zu Ihrem Studium.
Auch im Praktikum können Sie BAföG bekommen.
Es gilt derselbe Betrag wie in Ihrer Schule oder in Ihrem Studium.
Sie machen das Praktikum im Ausland?
Dann kann der Betrag höher oder niedriger sein.
§ 14 BAföG – Bedarf für Praktikanten
Als monatlicher Bedarf für Praktikanten gelten die Beträge, die für Schüler und Studenten der Ausbildungsstätten geleistet werden, mit deren Besuch das Praktikum im Zusammenhang steht. § 13 Absatz 4 ist entsprechend anzuwenden.
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Darauf kommt es an
- Für Praktikanten gibt es keine eigenen Beträge; es gelten die Beträge der Schule oder Hochschule, zu der das Praktikum gehört.
Beispiel
Beispiel: Pflichtpraktikum im Studium
Tobias studiert Maschinenbau an einer Hochschule in Kassel und wohnt nicht bei seinen Eltern. Seine Studienordnung schreibt ein Praktikum vor. Für die Zeit des Praktikums gilt nach § 14 BAföG derselbe Bedarf wie für Studierende seiner Hochschule. Nach § 13 BAföG sind das 475 Euro und dazu 380 Euro für die Unterkunft, weil er nicht bei seinen Eltern wohnt.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 14 BAföG
Wie viel BAföG bekomme ich im Pflichtpraktikum?
Nach § 14 BAföG gilt derselbe Bedarf wie für Schüler oder Studierende der Ausbildungsstätte, zu der das Praktikum gehört. Wann ein Praktikum überhaupt gefördert wird, regelt § 2 Absatz 4 BAföG.
Schwierige Wörter
- Bedarf
- Der Betrag, den das BAföG für deinen Lebensunterhalt und deine Ausbildung im Monat ansetzt (§ 11 Absatz 1 BAföG).
Hängt damit zusammen
- § 2 BAföG – Wann ein Praktikum gefördert wird (Absatz 4)
- § 12 BAföG – Bedarf für Schülerinnen und Schüler
- § 13 BAföG – Bedarf für Studierende und Zu- oder Abschlag im Ausland (Absatz 4)