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Gesetze einfach

§ 18a BAföG einfach erklärt: Keine oder kleinere BAföG-Raten bei wenig Einkommen

Amtlich: „Einkommensabhängige Rückzahlung“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 18a BAföG wirst du auf Antrag von der Rückzahlung des BAföG-Darlehens freigestellt, soweit dein Einkommen 1 690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt.

Absatz 1

Auf Antrag wirst du während der Rückzahlungsfrist nach § 18 Absatz 3 Satz 1 BAföG von der Rückzahlung freigestellt, längstens bis zu ihrem Ende. Das gilt, soweit dein monatliches Einkommen nicht mindestens 42 Euro über 1 690 Euro liegt. „Soweit“ heißt: Die Freistellung kann auch nur einen Teil betreffen; dann zahlst du verminderte Raten (siehe § 18 Absatz 13 BAföG). Der Betrag von 1 690 Euro erhöht sich:

  • 1. für deine Ehefrau, deinen Ehemann, deine Lebenspartnerin oder deinen Lebenspartner um 850 Euro,
  • 2. für jedes deiner Kinder um 770 Euro.

Das gilt nur, wenn diese Personen nicht in einer Ausbildung sind, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann. Die Erhöhungen werden um das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners und deiner volljährigen Kinder gekürzt. Als Kinder zählen neben deinen eigenen Kindern auch die Personen aus § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 BAföG: Pflegekinder, in deinen Haushalt aufgenommene Kinder deines Ehe- oder Lebenspartners und in deinen Haushalt aufgenommene Enkel. Außerdem gilt § 47 Absatz 4 und 5 BAföG entsprechend – dort stehen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten, etwa des Ehe- oder Lebenspartners und des Arbeitgebers.

(1) Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, soweit ihr Einkommen monatlich jeweils den Betrag von 1 690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht sich für

  • 1. Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner um 850 Euro,
  • 2. jedes Kind der Darlehensnehmenden um 770 Euro,

wenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann. Die Beträge nach Satz 2 mindern sich um das Einkommen der Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und volljährigen Kinder. Als Kinder gelten insoweit außer eigenen Kindern der Darlehensnehmenden die in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen. § 47 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.

Absatz 2

Auf einen besonderen Antrag hin erhöht sich der Betrag von 1 690 Euro:

  • 1. bei Menschen mit Behinderung um die behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes,
  • 2. bei Alleinstehenden um die notwendigen Kosten für Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes unter 16 Jahren, das zum Haushalt gehört – bis zu 175 Euro im Monat für das erste Kind und je 85 Euro für jedes weitere Kind.

(2) Auf besonderen Antrag erhöht sich der in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Betrag

  • 1. bei behinderten Menschen um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes,
  • 2. bei Alleinstehenden um den Betrag der notwendigen Aufwendungen für die Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bis zur Höhe von monatlich 175 Euro für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind.
Absatz 3

Die Freistellung beginnt mit dem Monat, in dem du den Antrag stellst. Sie gilt in der Regel für 1 Jahr. Rückwirkend gilt sie für höchstens 4 Monate vor dem Antragsmonat. Diesen ganzen Zeitraum nennt das Gesetz Freistellungszeitraum. Bekommst du die Freistellung zum ersten Mal, gilt sie in der Regel für 2 Jahre. Dein Einkommen im Antragsmonat gilt als dein monatliches Einkommen für alle Monate des Freistellungszeitraums – außer es ändert sich etwas nach Absatz 4. Du musst nachweisen, dass die Voraussetzungen vorliegen, soweit eine Rechtsverordnung nach § 18 Absatz 14 Nummer 2 BAföG nichts anderes regelt. Ist eine Versicherung an Eides statt zugelassen, nimmt das Bundesverwaltungsamt sie ab.

(3) Auf den Antrag nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für ein Jahr, rückwirkend erfolgt sie für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat (Freistellungszeitraum). Bei erstmaliger Bewilligung einer Freistellung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung abweichend von Satz 1 in der Regel für zwei Jahre. Das im Antragsmonat erzielte Einkommen gilt vorbehaltlich des Absatzes 4 als monatliches Einkommen für alle Monate des Freistellungszeitraums. Die Darlehensnehmenden haben das Vorliegen der Freistellungsvoraussetzungen nachzuweisen, soweit nicht durch Rechtsverordnung auf Grund des § 18 Absatz 14 Nummer 2 etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit eine Glaubhaftmachung mittels der Versicherung an Eides statt zugelassen ist, ist das Bundesverwaltungsamt für die Abnahme derselben zuständig.

Absatz 4

Ändert sich nach dem Antrag ein Umstand, der für die Freistellung wichtig ist, wird der Bescheid geändert. Die Änderung gilt ab Beginn des Monats, in dem sich der Umstand geändert hat. Die regelmäßigen Anpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge zählen dabei nicht als Änderung.

(4) Ändert sich ein für die Freistellung maßgeblicher Umstand nach der Antragstellung, so wird der Bescheid vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Änderung eingetreten ist. Nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1 gelten Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie müssen Ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen.

Aber Sie verdienen nur wenig Geld.

Dann können Sie einen Antrag stellen.

Vielleicht müssen Sie dann weniger zahlen.

Oder Sie müssen eine Zeit lang gar nichts zahlen.

Das heißt Freistellung.

Die Grenze liegt bei 1 690 Euro plus 42 Euro Einkommen im Monat.

Für einen Ehe-Partner steigt die Grenze.

Auch für jedes Kind steigt die Grenze.

Die Freistellung gilt meistens 1 Jahr.

Beim ersten Mal gilt sie meistens 2 Jahre.

Sie können den Antrag auch etwas später stellen.

Die Freistellung gilt bis zu 4 Monate rückwirkend.

Ihr Einkommen ändert sich?

Dann gibt es einen neuen Bescheid.

§ 18a BAföG – Einkommensabhängige Rückzahlung

(1) Auf Antrag sind Darlehensnehmende während der Rückzahlungsfrist des § 18 Absatz 3 Satz 1 bis spätestens zu deren Ablauf von der Verpflichtung zur Rückzahlung freizustellen, soweit ihr Einkommen monatlich jeweils den Betrag von 1 690 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der in Satz 1 bezeichnete Betrag erhöht sich für

  • 1. Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner um 850 Euro,
  • 2. jedes Kind der Darlehensnehmenden um 770 Euro,

wenn sie nicht in einer Ausbildung stehen, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann. Die Beträge nach Satz 2 mindern sich um das Einkommen der Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und volljährigen Kinder. Als Kinder gelten insoweit außer eigenen Kindern der Darlehensnehmenden die in § 25 Absatz 5 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Personen. § 47 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.

(2) Auf besonderen Antrag erhöht sich der in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Betrag

  • 1. bei behinderten Menschen um den Betrag der behinderungsbedingten Aufwendungen entsprechend § 33b des Einkommensteuergesetzes,
  • 2. bei Alleinstehenden um den Betrag der notwendigen Aufwendungen für die Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes, das das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bis zur Höhe von monatlich 175 Euro für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind.

(3) Auf den Antrag nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung vom Beginn des Antragsmonats an in der Regel für ein Jahr, rückwirkend erfolgt sie für längstens vier Monate vor dem Antragsmonat (Freistellungszeitraum). Bei erstmaliger Bewilligung einer Freistellung nach Absatz 1 Satz 1 erfolgt die Freistellung abweichend von Satz 1 in der Regel für zwei Jahre. Das im Antragsmonat erzielte Einkommen gilt vorbehaltlich des Absatzes 4 als monatliches Einkommen für alle Monate des Freistellungszeitraums. Die Darlehensnehmenden haben das Vorliegen der Freistellungsvoraussetzungen nachzuweisen, soweit nicht durch Rechtsverordnung auf Grund des § 18 Absatz 14 Nummer 2 etwas Abweichendes geregelt ist. Soweit eine Glaubhaftmachung mittels der Versicherung an Eides statt zugelassen ist, ist das Bundesverwaltungsamt für die Abnahme derselben zuständig.

(4) Ändert sich ein für die Freistellung maßgeblicher Umstand nach der Antragstellung, so wird der Bescheid vom Beginn des Monats an geändert, in dem die Änderung eingetreten ist. Nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1 gelten Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Freistellung gibt es nur auf Antrag, und rückwirkend höchstens für 4 Monate vor dem Antragsmonat.
  • Die erste Freistellung gilt in der Regel für 2 Jahre, jede weitere in der Regel für 1 Jahr.
  • Ändert sich nach dem Antrag ein wichtiger Umstand, wird der Bescheid ab dem Monat der Änderung angepasst.

Beispiel

Beispiel: Teilzeitjob nach dem Studium

Hanna muss seit Januar ihr BAföG-Darlehen zurückzahlen. Sie arbeitet in Teilzeit und hat ein Einkommen von 1 500 Euro im Monat. Damit liegt sie nicht mindestens 42 Euro über 1 690 Euro. Im März beantragt sie die Freistellung. Nach § 18a BAföG wird sie freigestellt – rückwirkend für bis zu 4 Monate vor dem Antragsmonat, also auch für Januar und Februar. Weil es ihre erste Freistellung ist, gilt sie in der Regel für 2 Jahre.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 18a BAföG

Muss ich BAföG zurückzahlen, wenn ich wenig verdiene?

Nach § 18a Absatz 1 BAföG wirst du auf Antrag freigestellt, soweit dein Einkommen 1 690 Euro im Monat nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der Betrag erhöht sich um 850 Euro für deinen Ehe- oder Lebenspartner und um 770 Euro für jedes Kind – wenn sie nicht in einer förderfähigen Ausbildung sind. Das Einkommen deines Ehe- oder Lebenspartners und deiner volljährigen Kinder wird von diesen Erhöhungen abgezogen.

Wie lange gilt die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung?

Nach § 18a Absatz 3 BAföG in der Regel 1 Jahr ab dem Antragsmonat, beim ersten Mal in der Regel 2 Jahre. Rückwirkend gilt sie für höchstens 4 Monate vor dem Antragsmonat.

Wie oft kann ich mich von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen?

§ 18a BAföG begrenzt die Zahl der Anträge nicht ausdrücklich. Die Freistellung ist aber nur während der Rückzahlungsfrist nach § 18 Absatz 3 Satz 1 BAföG möglich und längstens bis zu deren Ende.

Schwierige Wörter

Freistellung
Du musst für eine bestimmte Zeit keine Raten oder nur verminderte Raten zahlen.
Freistellungszeitraum
Die Zeit, für die die Freistellung gilt: ab dem Antragsmonat, dazu bis zu 4 Monate davor.
Versicherung an Eides statt
Eine förmliche Erklärung, mit der du versicherst, dass deine Angaben stimmen.
Regelanpassungen
Die regelmäßigen Erhöhungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge.

Hängt damit zusammen

  • § 18 BAföG – Rückzahlung des Darlehens, Rückzahlungsfrist und Erlass nach 77 Raten
  • § 25 BAföG – Wer als Kind zählt (Absatz 5)
  • § 47 BAföG – Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
  • § 33b EStG – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
  • § 56 SGB III – Berufsausbildungsbeihilfe

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