§ 61 BAföG einfach erklärt: BAföG mit Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 61 BAföG können Menschen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz) oder passender Fiktionsbescheinigung BAföG bekommen, wenn sie in Deutschland wohnen und erfasst wurden (§ 49 AufenthG).
Zusätzlich zu den Gruppen in § 8 Absatz 2 Nummer 1 BAföG kannst du auch in diesen Fällen als Ausländerin oder Ausländer BAföG bekommen: Du wurdest nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erkennungsdienstlich behandelt, du hast deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland, und es liegt einer dieser Fälle vor:
- 1. Du hast eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG bekommen – das ist die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
- 2. Du hast eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG beantragt und dafür bekommen:
- a) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 AufenthG oder
- b) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 AufenthG.
(1) Ergänzend zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 wird Ausländerinnen und Ausländern Ausbildungsförderung auch geleistet, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und
- 1. denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist oder
- 2. die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben und denen ausgestellt worden ist
- a) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes oder
- b) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes.
§ 74 Absatz 3 und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt entsprechend. Danach gilt sinngemäß: Wurde die Fiktionsbescheinigung nach dem 24. Februar 2022 und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt, reicht statt der erkennungsdienstlichen Behandlung, dass deine Daten nach § 3 Absatz 1 des AZR-Gesetzes gespeichert wurden. Die zuständige Behörde musste eine fehlende erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG oder § 16 des Asylgesetzes bis zum Ablauf des 31. Oktober 2022 nachholen. Das Nachholen ist nicht nötig, soweit eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 49 AufenthG nicht vorgesehen ist.
(2) § 74 Absatz 3 und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
§ 5 Absatz 2 Satz 4 BAföG gilt entsprechend. § 5 Absatz 2 BAföG regelt, wann es BAföG für eine Ausbildung im Ausland gibt.
(3) § 5 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Sie kommen aus einem anderen Land.
Sie wohnen jetzt fest in Deutschland.
Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
Vorübergehend heißt: für eine bestimmte Zeit.
Diese Erlaubnis steht in Paragraf 24 im Aufenthalts-Gesetz.
Dann können Sie BAföG bekommen.
BAföG ist Geld vom Staat für die Schule oder für das Studium.
Vielleicht haben Sie diese Erlaubnis erst beantragt.
Und Sie haben dafür ein bestimmtes Papier bekommen.
Das Papier heißt: Fiktions-Bescheinigung.
Mit diesem Papier können Sie auch BAföG bekommen.
Es gibt noch eine Bedingung.
Die Behörde hat Ihre Merkmale aufgenommen, zum Beispiel Ihre Finger-Abdrücke.
Für das BAföG gibt es noch weitere Regeln.
§ 61 BAföG – Förderung von Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung
(1) Ergänzend zu § 8 Absatz 2 Nummer 1 wird Ausländerinnen und Ausländern Ausbildungsförderung auch geleistet, die gemäß § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sind, ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und
- 1. denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt worden ist oder
- 2. die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben und denen ausgestellt worden ist
- a) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes oder
- b) eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes.
(2) § 74 Absatz 3 und 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.
(3) § 5 Absatz 2 Satz 4 gilt entsprechend.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt worden sein; für Fiktionsbescheinigungen, die nach dem 24. Februar und vor dem 1. Juni 2022 ausgestellt wurden, gibt es eine Ausnahme (Absatz 2).
- Hast du die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG erst beantragt, kann statt der Erlaubnis eine entsprechende Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 AufenthG genügen.
Beispiel
Beispiel: Studium mit Schutz-Aufenthaltserlaubnis
Oksana ist aus Charkiw nach Deutschland gekommen. Sie wohnt fest in Dresden, wurde nach § 49 des Aufenthaltsgesetzes erkennungsdienstlich behandelt und hat eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Im Oktober beginnt sie ein Informatikstudium in Dresden. Nach § 61 Absatz 1 Nummer 1 BAföG gehört sie damit zu den Menschen, die BAföG bekommen können. Ob und wie viel sie bekommt, hängt von den übrigen Voraussetzungen des BAföG ab.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 61 BAföG
Bekomme ich BAföG mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG?
Das ist möglich. Nach § 61 Absatz 1 BAföG gehörst du zu den geförderten Personen, wenn du diese Aufenthaltserlaubnis hast, deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast und nach § 49 AufenthG erkennungsdienstlich behandelt worden bist. Die übrigen Voraussetzungen des BAföG musst du ebenfalls erfüllen.
Bekomme ich BAföG, wenn ich nur eine Fiktionsbescheinigung habe?
Das ist möglich, wenn du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG beantragt hast und dafür eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG bekommen hast. Außerdem musst du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und erkennungsdienstlich behandelt worden sein (§ 61 Absatz 1 Nummer 2 BAföG).
Schwierige Wörter
- erkennungsdienstlich behandelt
- Die Behörde hat Merkmale zur Feststellung deiner Identität aufgenommen, zum Beispiel Fingerabdrücke und Lichtbilder.
- Fiktionsbescheinigung
- Eine Bescheinigung der Ausländerbehörde, die deinen Aufenthalt vorläufig absichert, solange über deinen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis noch nicht entschieden ist.
- ständiger Wohnsitz
- Der Ort, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt deines Lebens ist (§ 5 Absatz 1 BAföG). Ein Aufenthalt nur zur Ausbildung reicht dafür nicht.
Hängt damit zusammen
- § 8 BAföG – Welche Ausländerinnen und Ausländer sonst BAföG bekommen
- § 24 AufenthG – Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
- § 81 AufenthG – Fiktionsbescheinigung, solange über den Antrag noch nicht entschieden ist
- § 49 AufenthG – Erkennungsdienstliche Maßnahmen
- § 74 SGB II – Sonderregeln für 2022 ausgestellte Fiktionsbescheinigungen
- § 5 BAföG – BAföG für eine Ausbildung im Ausland