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§ 60 BAföG einfach erklärt: BAföG-Sonderregeln für Opfer von SED-Unrecht

Amtlich: „Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht“ Betrifft vor allem: Studierende/Schüler

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 60 BAföG gelten für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht bei Ausbildungsabschnitten, die vor 2003 beginnen, Sonderregeln: unter Bedingungen keine Altersgrenze und Erlass des BAföG-Darlehens.

Diese Sonderregeln gelten für Verfolgte nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes und für verfolgte Schüler nach § 3 dieses Gesetzes – also für Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht. Sie gelten nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen.

  • 1. Die Altersgrenze aus § 10 Absatz 3 Satz 1 BAföG gilt für dich nicht, wenn du eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes bekommen hast. § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 BAföG bleibt davon unberührt. Diese Vorschrift betrifft Menschen, die aus persönlichen oder familiären Gründen ihre Ausbildung nicht rechtzeitig beginnen konnten.
  • 2. Auf Antrag wird dir das Darlehen nach § 17 Absatz 2 BAföG erlassen, das nach dem 31. Dezember 1990 gezahlt wurde. Voraussetzung: Die Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes stellt eine Verfolgungszeit oder eine verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 fest, die insgesamt mehr als 3 Jahre dauerte. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen, nachdem dir der Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG bekannt gegeben wurde. In diesem Bescheid stellt das Bundesverwaltungsamt die Höhe deiner Darlehensschuld fest.
  • 3. Unter denselben Voraussetzungen wie in Nummer 2 wird dir auf Antrag auch das Darlehen erlassen, das nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Absatz 3 BAföG gezahlt wurde. Maßgeblich ist dabei die Fassung von § 17 Absatz 3 BAföG, die am 31. Juli 2019 galt. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richten, nachdem du ihre Mitteilung nach § 18c Absatz 8 BAföG bekommen hast. In dieser Mitteilung nennt die KfW vor Beginn der Rückzahlung unter anderem die Höhe deiner Darlehensschuld.

Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen,

  • 1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Altersgrenze des § 10 Absatz 3 Satz 1 geleistet, sofern sie eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes erhalten haben; § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bleibt unberührt,
  • 2. auf Antrag der nach dem 31. Dezember 1990 nach § 17 Absatz 2 geleistete Darlehensbetrag erlassen, sofern in der Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als drei Jahren festgestellt wird; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen,
  • 3. auf Antrag der nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Absatz 3 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung geleistete Darlehensbetrag unter den Voraussetzungen der Nummer 2 erlassen; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung nach § 18c Absatz 8 an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu richten.

§ 60 BAföG – Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht

Verfolgten nach § 1 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes oder verfolgten Schülern nach § 3 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes wird für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen,

  • 1. Ausbildungsförderung ohne Anwendung der Altersgrenze des § 10 Absatz 3 Satz 1 geleistet, sofern sie eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes erhalten haben; § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 bleibt unberührt,
  • 2. auf Antrag der nach dem 31. Dezember 1990 nach § 17 Absatz 2 geleistete Darlehensbetrag erlassen, sofern in der Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als drei Jahren festgestellt wird; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides nach § 18 Absatz 9 zu stellen,
  • 3. auf Antrag der nach dem 31. Juli 1996 nach § 17 Absatz 3 in der am 31. Juli 2019 geltenden Fassung geleistete Darlehensbetrag unter den Voraussetzungen der Nummer 2 erlassen; der Antrag ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung nach § 18c Absatz 8 an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu richten.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Die Sonderregeln gelten nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen.
  • Für den Erlass des Darlehens muss die Bescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als 3 Jahren feststellen.
  • Den Antrag auf Erlass musst du innerhalb von 1 Monat stellen – nach dem Bescheid nach § 18 Absatz 9 BAföG oder nach der Mitteilung der KfW nach § 18c Absatz 8 BAföG.

Häufige Fragen zu § 60 BAföG

Muss ich als Opfer von SED-Unrecht mein BAföG-Darlehen zurückzahlen?

§ 60 BAföG erlaubt auf Antrag einen Erlass des Darlehens, aber nur für Ausbildungsabschnitte, die vor dem 1. Januar 2003 beginnen. Außerdem muss deine Bescheinigung nach § 17 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes eine Verfolgungszeit oder verfolgungsbedingte Unterbrechung der Ausbildung vor dem 3. Oktober 1990 von insgesamt mehr als 3 Jahren feststellen. Den Antrag musst du innerhalb von 1 Monat stellen.

Gilt die BAföG-Altersgrenze für Opfer von SED-Unrecht?

Nach § 60 Nummer 1 BAföG nicht, wenn du eine Bescheinigung nach § 17 oder § 18 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes bekommen hast und dein Ausbildungsabschnitt vor dem 1. Januar 2003 beginnt.

Schwierige Wörter

Berufliches Rehabilitierungsgesetz
Ein Gesetz für Menschen, die durch politische Verfolgung beruflich benachteiligt wurden. Nach seinen §§ 17 und 18 gibt es Bescheinigungen über die Verfolgung.
erlassen
Eine Schuld wird gestrichen. Du musst das erlassene Darlehen nicht zurückzahlen.

Hängt damit zusammen

  • § 10 BAföG – Altersgrenze für das BAföG und Ausnahmen davon
  • § 17 BAföG – Wann BAföG als Darlehen gezahlt wird
  • § 18 BAföG – Darlehensbedingungen und Bescheid über die Darlehensschuld
  • § 18c BAföG – Bankdarlehen der KfW
  • § 17 BerRehaG – Bescheinigung über die Verfolgung

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