§ 536d BGB einfach erklärt: Wenn der Vermieter einen Mangel verschwiegen hat
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 536d BGB kann sich ein Vermieter nicht auf eine Vereinbarung berufen, die die Mängelrechte des Mieters ausschließt oder beschränkt, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Manche Mietverträge schließen deine Rechte wegen eines Mangels aus oder beschränken sie. Auf eine solche Vereinbarung kann sich dein Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat. Arglistig verschwiegen heißt: Er kannte den Mangel und hat ihn dir bewusst nicht gesagt. Deine Rechte wegen dieses Mangels gelten dann trotz der Vereinbarung. Bei Wohnraum darf die Mietminderung ohnehin nicht zu deinem Nachteil ausgeschlossen werden (§ 536 Absatz 4 BGB).
Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Manchmal steht im Miet-Vertrag eine besondere Regel.
Die Regel nimmt Ihnen Rechte bei Fehlern an der Miet-Sache.
Zum Beispiel: Sie bekommen keinen Schadens-Ersatz.
Vielleicht kennt der Vermieter einen Fehler.
Er verschweigt den Fehler mit Absicht.
Dann gilt diese Regel im Vertrag für diesen Fehler nicht.
Sie behalten dann Ihre Rechte.
§ 536d BGB – Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Hat dein Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen, nützt ihm eine Vertragsklausel nichts, die deine Rechte wegen Mängeln ausschließt oder beschränkt.
Beispiel
Beispiel: Undichtes Dach im Ladenlokal
Nora mietet in Mainz ein Ladenlokal für ihr Café. Im Mietvertrag steht: „Wegen Mängeln kann der Mieter keinen Schadensersatz verlangen.“ Der Vermieter weiß, dass das Dach bei Starkregen undicht ist, sagt es Nora aber bewusst nicht. Im Juli tropft Wasser auf ihre Kaffeemaschine. Nach § 536d BGB kann sich der Vermieter nicht auf die Klausel berufen. Noras Rechte wegen des Mangels gelten trotzdem.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 536d BGB
Gilt ein Ausschluss der Mängelrechte im Mietvertrag auch bei verschwiegenen Mängeln?
Nein. Hat der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen, kann er sich nach § 536d BGB nicht auf die Vereinbarung berufen.
Schwierige Wörter
- arglistig verschweigen
- Einen Mangel kennen und ihn bewusst nicht sagen, obwohl der andere davon wissen müsste.
- sich auf etwas berufen
- Sich auf eine Regel oder Vereinbarung stützen, um ein Recht durchzusetzen oder einen Anspruch abzuwehren.
Hängt damit zusammen
- § 536 BGB – Weniger Miete bei Mängeln; bei Wohnraum nicht zum Nachteil des Mieters abänderbar
- § 536a BGB – Schadensersatz und eigene Reparatur bei Mängeln
- § 536b BGB – Folgen, wenn der Mieter den Mangel kannte oder grob fahrlässig übersehen hat