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Gesetze einfach

§ 537 BGB einfach erklärt: Miete zahlen, auch wenn du die Mietsache nicht nutzen kannst

Amtlich: „Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 537 BGB muss ein Mieter auch zahlen, wenn er die Mietsache aus Gründen, die bei ihm liegen, nicht nutzen kann; der Vermieter muss sich aber Ersparnisse und Einnahmen anrechnen lassen.

Absatz 1

Kannst du die Mietsache aus einem Grund nicht nutzen, der bei dir selbst liegt, musst du trotzdem die Miete zahlen. Ein solcher Grund kann zum Beispiel eine Krankheit sein. Dein Vermieter muss sich aber 2 Dinge anrechnen lassen:

  • den Wert der Ausgaben, die er spart, weil du die Mietsache nicht nutzt,
  • die Vorteile, die er erhält, weil er die Mietsache anders verwertet – zum Beispiel, indem er sie an jemand anderen vermietet.

Um diese Beträge verringert sich die Miete, die du zahlen musst.

(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

Absatz 2

Hat dein Vermieter die Mietsache einer anderen Person überlassen und kann sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben, musst du für diese Zeit keine Miete zahlen.

(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie haben etwas gemietet.

Zum Beispiel eine Ferien-Wohnung.

Vielleicht können Sie die Wohnung nicht nutzen.

Zum Beispiel: Sie sind krank.

Dann müssen Sie trotzdem die Miete bezahlen.

Der Vermieter spart aber vielleicht Geld.

Oder er vermietet die Wohnung an andere Leute.

Dieses Geld muss er von Ihrer Miete abziehen.

Vielleicht wohnen in Ihrer Miet-Zeit andere Leute in der Wohnung.

Der Vermieter kann Ihnen die Wohnung dann nicht geben.

Dann zahlen Sie für diese Zeit keine Miete.

§ 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters

(1) Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt.

(2) Solange der Vermieter infolge der Überlassung des Gebrauchs an einen Dritten außerstande ist, dem Mieter den Gebrauch zu gewähren, ist der Mieter zur Entrichtung der Miete nicht verpflichtet.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Persönliche Gründe wie eine Krankheit befreien dich nicht davon, die Miete zu zahlen.
  • Ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Verwertung muss sich dein Vermieter auf die Miete anrechnen lassen.
  • Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht geben kann, schuldest du keine Miete.

Beispiel

Beispiel: Krank statt im Urlaub

Tim mietet für 2 Wochen im August eine Ferienwohnung an der Ostsee. Kurz vorher bricht er sich das Bein und kann nicht fahren. Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit ihn das nicht von der Miete, weil der Grund bei ihm liegt. Die Vermieterin vermietet die Wohnung für die 1. Woche zum selben Preis an andere Gäste. Diese Einnahme muss sie sich anrechnen lassen (Absatz 1 Satz 2). Außerdem kann sie Tim die Wohnung in dieser Woche gar nicht überlassen (Absatz 2). Für die 1. Woche muss Tim deshalb keine Miete zahlen.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 537 BGB

Muss ich die Ferienwohnung bezahlen, wenn ich krank werde?

Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit dich ein Grund, der bei dir selbst liegt, nicht von der Miete. Die Vermieterin muss sich aber ersparte Ausgaben und Einnahmen aus einer anderen Vermietung anrechnen lassen.

Muss ich Miete zahlen, wenn der Vermieter die Wohnung an jemand anderen gibt?

Solange dein Vermieter die Mietsache einem anderen überlassen hat und sie dir deshalb nicht zur Nutzung geben kann, nicht. Das regelt § 537 Absatz 2 BGB.

Schwierige Wörter

Gebrauchsrecht
Dein Recht aus dem Mietvertrag, die Mietsache zu nutzen.
ersparte Aufwendungen
Ausgaben, die dein Vermieter nicht hat, weil du die Mietsache nicht nutzt – etwa für eine Endreinigung, die dann entfällt.
anderweitige Verwertung
Der Vermieter nutzt die Mietsache auf andere Weise wirtschaftlich, zum Beispiel indem er sie an jemand anderen vermietet.

Hängt damit zusammen

  • § 535 BGB – Pflicht des Mieters, die vereinbarte Miete zu zahlen

War diese Erklärung verständlich?