§ 557a BGB einfach erklärt: Staffelmiete: was erlaubt ist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 557a BGB muss eine Staffelmiete schriftlich vereinbart sein und Beträge in Euro nennen; jede Stufe gilt mindestens 1 Jahr, Erhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB sind dann ausgeschlossen.
Du und dein Vermieter könnt schriftlich vereinbaren, dass die Miete für bestimmte Zeiträume unterschiedlich hoch ist. Das heißt Staffelmiete. In der Vereinbarung muss jede einzelne Miete oder jede Erhöhung als Geldbetrag stehen, zum Beispiel „ab 1. Januar 2028: 830 Euro“ oder „plus 30 Euro“. Eine Angabe nur in Prozent reicht nicht.
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
Jede Mietstufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben. Solange die Staffelmiete läuft, kann dein Vermieter keine Mieterhöhung nach den §§ 558 bis 559b BGB verlangen. Ausgeschlossen sind also zum Beispiel eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und eine Erhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB).
(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
Euer Vertrag kann dein Recht zu kündigen ausschließen – höchstens für 4 Jahre, gerechnet ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung. Kündigen darfst du dann frühestens zum Ende des Zeitraums, für den dein Kündigungsrecht ausgeschlossen ist.
(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Die Regeln der Mietpreisbremse (§§ 556d bis 556g BGB) gelten für jede einzelne Mietstufe. Für die 2. und jede weitere Stufe kommt es dabei nicht auf den Beginn des Mietverhältnisses an. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete dieser Stufe fällig wird. Eine Miethöhe, die in einer früheren Stufe wirksam vereinbart war, bleibt erhalten.
(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.
Vereinbarungen, die zu deinem Nachteil von diesen Regeln abweichen, sind unwirksam.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Bei einer Staffel-Miete stehen spätere Erhöhungen schon im Vertrag.
Dort steht zum Beispiel: Ab Januar 2028 kostet die Wohnung 830 Euro.
Die Abmachung muss schriftlich sein.
Jede neue Miete muss als Betrag in Euro dastehen.
Jede Stufe gilt mindestens 1 Jahr.
Der Vermieter darf daneben keine Erhöhung bis zur üblichen Miete am Ort verlangen.
Auch eine Erhöhung wegen Modernisierung ist ausgeschlossen.
Manchmal dürfen Sie eine Zeit lang nicht kündigen.
Diese Zeit ist höchstens 4 Jahre lang.
In manchen Gebieten gibt es eine Miet-Preis-Bremse.
Dann gilt sie für jede Stufe.
§ 557a BGB – Staffelmiete
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
(2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
(4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Die Staffelmiete muss schriftlich vereinbart sein, und jede Stufe muss als Geldbetrag genannt sein.
- Während der Staffelmiete sind Mieterhöhungen nach den §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen.
- Dein Kündigungsrecht kann höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Vereinbarung ausgeschlossen werden.
Beispiel
Beispiel: Drei Stufen, jeweils ein Jahr
Mira unterschreibt im Dezember 2026 einen Mietvertrag mit Staffelmiete: 800 Euro ab Januar 2027, 830 Euro ab Januar 2028, 860 Euro ab Januar 2029. Jede Stufe gilt ein volles Jahr und ist als Betrag genannt. Das entspricht § 557a BGB. Im Jahr 2028 möchte der Vermieter die Miete zusätzlich auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben. Das ist während der Staffelmiete nach § 557a Absatz 2 BGB ausgeschlossen.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 557a BGB
Darf der Vermieter bei einer Staffelmiete zusätzlich die Miete erhöhen?
Nicht nach den §§ 558 bis 559b BGB: Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder nach § 559 BGB wegen Modernisierung sind während der Staffelmiete ausgeschlossen (§ 557a Absatz 2 BGB). Andere Arten der Erhöhung regelt diese Norm nicht.
Wie oft darf die Miete bei einer Staffelmiete steigen?
Jede Stufe muss mindestens 1 Jahr unverändert bleiben (§ 557a Absatz 2 BGB). Die Miete darf also höchstens alle 12 Monate steigen.
Kann ich bei einer Staffelmiete kündigen?
Ja, wenn euer Vertrag es nicht ausschließt. Er kann dein Kündigungsrecht höchstens für 4 Jahre ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausschließen; kündigen darfst du dann frühestens zum Ende dieser Zeit (§ 557a Absatz 3 BGB).
Schwierige Wörter
- Staffelmiete
- Eine Vereinbarung, in der die Miete für bestimmte Zeiträume schon im Voraus mit festen Beträgen festgelegt ist.
- Mietstaffel
- Eine einzelne Stufe der Staffelmiete, also der Zeitraum mit einer bestimmten Miethöhe.
- schriftlich
- Von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben (§ 126 BGB); eine einfache E-Mail genügt dafür nicht.
Hängt damit zusammen
- Die Miete soll steigen – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 557 BGB – Überblick über die Wege zur Mieterhöhung
- § 558 BGB – Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete – bei Staffelmiete ausgeschlossen
- § 559 BGB – Erhöhung nach Modernisierung – bei Staffelmiete ausgeschlossen
- § 556d BGB – Mietpreisbremse, die für jede Stufe gilt
- § 126 BGB – Was Schriftform bedeutet