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Gesetze einfach

§ 620 BGB einfach erklärt: Wie ein Dienstvertrag endet

Amtlich: „Beendigung des Dienstverhältnisses“ Betrifft vor allem: Beschäftigte, Arbeitgeber

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 620 BGB endet ein befristeter Dienstvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ist keine Dauer bestimmt oder aus Art und Zweck erkennbar, kann jede Seite nach §§ 621 bis 623 BGB kündigen.

Absatz 1

Ist ein Dienstverhältnis für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet es, wenn diese Zeit abgelaufen ist.

(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.

Absatz 2

Manchmal ist die Dauer nicht festgelegt. Sie ergibt sich auch nicht aus der Art oder dem Zweck der Dienste. Dann kann jede Seite das Dienstverhältnis kündigen. Wie, regeln die §§ 621 bis 623 BGB: die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse und die Schriftform der Kündigung bei Arbeitsverhältnissen.

(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.

Absatz 3

Für Arbeitsverträge, die für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Absatz 4

Hast du als Verbraucher einen Vertrag über eine digitale Dienstleistung geschlossen, etwa über einen Cloud-Speicher, kannst du ihn auch nach den §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 BGB beenden. Diese Regeln betreffen Fälle, in denen der Anbieter die Leistung nicht bereitstellt, sie Mängel hat oder er sie zu deinem Nachteil ändert.

(4) Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Sie arbeiten für jemanden.

Dafür haben Sie einen Vertrag.

Vielleicht gilt der Vertrag nur für eine bestimmte Zeit.

Dann endet er am Ende dieser Zeit.

Vielleicht hat der Vertrag kein festes Ende.

Dann können beide Seiten kündigen.

Kündigen heißt: Man beendet den Vertrag.

Für Arbeits-Verträge mit Ende gibt es ein eigenes Gesetz.

Es heißt Teilzeit- und Befristungs-Gesetz.

§ 620 BGB – Beendigung des Dienstverhältnisses

(1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.

(2) Ist die Dauer des Dienstverhältnisses weder bestimmt noch aus der Beschaffenheit oder dem Zwecke der Dienste zu entnehmen, so kann jeder Teil das Dienstverhältnis nach Maßgabe der §§ 621 bis 623 kündigen.

(3) Für Arbeitsverträge, die auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden, gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

(4) Ein Verbrauchervertrag über eine digitale Dienstleistung kann auch nach Maßgabe der §§ 327c, 327m und 327r Absatz 3 und 4 beendet werden.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Für befristete Arbeitsverträge gilt nach § 620 Absatz 3 BGB das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
  • Ist keine Dauer bestimmt und ergibt sie sich auch nicht aus Art oder Zweck der Dienste, kann jede Seite nach den §§ 621 bis 623 BGB kündigen.

Häufige Fragen zu § 620 BGB

Gilt § 620 BGB auch für befristete Arbeitsverträge?

Für Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit verweist § 620 Absatz 3 BGB auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Dort steht zum Beispiel, wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet.

Wie kann ich einen unbefristeten Dienstvertrag beenden?

Ist die Dauer weder bestimmt noch aus Art oder Zweck der Dienste erkennbar, kann jede Seite kündigen. Die Fristen stehen in § 621 BGB (Dienstverträge) und § 622 BGB (Arbeitsverträge), die Form für Arbeitsverhältnisse in § 623 BGB.

Schwierige Wörter

Dienstverhältnis
Ein Vertrag, bei dem jemand Dienste gegen Vergütung leistet – zum Beispiel ein Arbeitsverhältnis oder eine freie Mitarbeit.
digitale Dienstleistung
Eine Leistung, mit der du Daten digital erstellen, bearbeiten, speichern, abrufen oder mit anderen teilen kannst, etwa ein Cloud-Speicher.

Hängt damit zusammen

  • § 621 BGB – Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind
  • § 622 BGB – Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse
  • § 623 BGB – Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nur schriftlich
  • § 15 TzBfG – Wann ein befristeter Arbeitsvertrag endet
  • § 327c BGB – Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt nicht bereitstellt
  • § 327m BGB – Vertrag beenden, wenn ein digitales Produkt Mängel hat
  • § 327r BGB – Vertrag beenden, wenn der Anbieter ein digitales Produkt zu deinem Nachteil ändert

War diese Erklärung verständlich?