§ 624 BGB einfach erklärt: Aus sehr langen Dienstverträgen nach 5 Jahren raus
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 624 BGB kann, wer sich für mehr als 5 Jahre oder für die Lebenszeit einer Person zu Diensten verpflichtet hat, nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen.
Hast du dich verpflichtet, Dienste für die Lebenszeit eines Menschen oder für länger als 5 Jahre zu leisten, musst du nicht so lange gebunden bleiben. Sind 5 Jahre vorbei, kannst du kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Dieses Recht hat nach dem Gesetz die Person, die die Dienste leistet.
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Manche Verträge laufen sehr lange.
Zum Beispiel 10 Jahre.
Oder sogar ein ganzes Leben lang.
Sie leisten in so einem Vertrag Dienste.
Dann müssen Sie nicht so lange bleiben.
Nach 5 Jahren dürfen Sie kündigen.
Kündigen heißt: Sie beenden den Vertrag.
Dann dauert es noch 6 Monate.
Danach ist der Vertrag zu Ende.
§ 624 BGB – Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Kündigen kannst du erst, wenn 5 Jahre vorbei sind; dann gilt eine Frist von 6 Monaten.
Beispiel
Beispiel: Beratervertrag über 10 Jahre
Markus berät als selbstständiger Ingenieur ein Bauunternehmen. Der Vertrag beginnt am 1. Januar 2020 und soll 10 Jahre laufen. Im Februar 2026 will Markus aufhören. Da 5 Jahre vorbei sind, kann er nach § 624 BGB kündigen. Er muss dabei eine Kündigungsfrist von 6 Monaten einhalten.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 624 BGB
Kann ich einen Dienstvertrag über 10 Jahre vorzeitig kündigen?
Nach § 624 BGB kannst du als die Person, die die Dienste leistet, nach Ablauf von 5 Jahren kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Ob du aus anderen Gründen früher kündigen kannst, regelt § 624 BGB nicht.
Schwierige Wörter
- Verpflichteter
- Die Person, die nach dem Vertrag die Dienste leisten muss.
Hängt damit zusammen
- § 620 BGB – Für befristete Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz
- § 15 TzBfG – Enthält eine entsprechende Regel für Arbeitsverträge auf Lebenszeit oder über mehr als 5 Jahre