§ 5 BUrlG einfach erklärt: Teilurlaub: Urlaub, wenn du nicht das ganze Jahr da bist
Das Wichtigste in einem Satz
Nach § 5 BUrlG bekommen Arbeitnehmer in bestimmten Fällen nur Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht.
In 3 Fällen hast du Anspruch auf Teilurlaub. Das heißt: ein Zwölftel deines Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den dein Arbeitsverhältnis besteht. Die Fälle sind:
- a) Du kannst die Wartezeit von 6 Monaten in einem Kalenderjahr nicht mehr erfüllen. Deshalb bekommst du für dieses Jahr keinen vollen Urlaub. Dann gilt der Teilurlaub für die Zeiten in diesem Jahr.
- b) Du scheidest aus dem Arbeitsverhältnis aus, bevor die Wartezeit erfüllt ist.
- c) Du scheidest nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus.
Die Wartezeit regelt § 4 BUrlG.
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
- a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
- b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
- c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Beim Rechnen kommen oft Bruchteile von Urlaubstagen heraus. Ergibt ein Bruchteil mindestens einen halben Tag, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Im Fall von Absatz 1 Buchstabe c kann es sein, dass du schon mehr Urlaub bekommen hast, als dir zusteht. Dann darf dein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt dafür nicht zurückfordern. Urlaubsentgelt ist das Geld, das du für die Urlaubszeit bekommst.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.
KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.
Den vollen Urlaub gibt es erst nach 6 Monaten bei der Firma.
Manchmal bekommen Sie nur einen Teil vom Urlaub.
Das heißt Teil-Urlaub.
Für jeden vollen Monat bekommen Sie ein Zwölftel vom Jahres-Urlaub.
Ein Zwölftel ist ein Teil von 12 gleichen Teilen.
Das gilt zum Beispiel bei einem Start im Herbst.
Es gilt auch bei einem Ende der Arbeit vor den 6 Monaten.
Es gilt auch bei einem Ende in der ersten Hälfte vom Jahr.
Manchmal kommt bei der Rechnung kein ganzer Tag heraus.
Ab einem halben Tag gibt es einen ganzen Tag.
§ 5 BUrlG – Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
- a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
- b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;
- c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
(3) Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.
Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.
Darauf kommt es an
- Teilurlaub gibt es nur für volle Monate, in denen dein Arbeitsverhältnis besteht.
- Ergibt die Rechnung einen Bruchteil von mindestens einem halben Urlaubstag, wird auf einen ganzen Tag aufgerundet.
- Scheidest du nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus und hast schon mehr Urlaub bekommen, darf dein Arbeitgeber das Urlaubsentgelt dafür nicht zurückfordern.
Beispiel
Beispiel: Jobstart im September
Aylin beginnt am 1. September 2026 einen neuen Job. Laut Vertrag hat sie 20 Urlaubstage im Jahr. Die Wartezeit von 6 Monaten kann sie 2026 nicht mehr erfüllen. Nach § 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG bekommt sie für 2026 ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat. September bis Dezember sind 4 volle Monate: 20 × 4/12 = 6,67 Tage. Weil der Bruchteil mehr als einen halben Tag ergibt, wird nach Absatz 2 auf 7 Urlaubstage aufgerundet.
Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.
Häufige Fragen zu § 5 BUrlG
Wie viel Urlaub habe ich, wenn ich mitten im Jahr anfange?
Kannst du die Wartezeit von 6 Monaten im ersten Jahr nicht mehr erfüllen, etwa weil du im September anfängst, bekommst du für dieses Jahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Monat (§ 5 Absatz 1 Buchstabe a BUrlG). Erfüllst du die Wartezeit noch im selben Jahr, erwirbst du nach § 4 BUrlG den vollen Urlaub.
Wie viel Urlaub steht mir zu, wenn ich im ersten Halbjahr kündige?
Scheidest du nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus, bekommst du ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, den dein Arbeitsverhältnis in diesem Jahr besteht (§ 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG).
Muss ich zu viel genommenen Urlaub zurückzahlen, wenn ich kündige?
Im Fall von § 5 Absatz 1 Buchstabe c BUrlG – Ausscheiden nach der Wartezeit in der ersten Jahreshälfte – nein: Dein Arbeitgeber kann das Urlaubsentgelt nicht zurückfordern (Absatz 3). Andere Fälle regelt § 5 BUrlG dazu nicht.
Schwierige Wörter
- Teilurlaub
- Ein Teil des Jahresurlaubs: ein Zwölftel für jeden vollen Monat, den das Arbeitsverhältnis besteht.
- Wartezeit
- Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses. Erst danach entsteht der volle Urlaubsanspruch (§ 4 BUrlG).
- ausscheiden
- Das Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel durch eine Kündigung.
- Urlaubsentgelt
- Das Geld, das du während des Urlaubs weiter bekommst. Wie es berechnet wird, regelt § 11 BUrlG.
Hängt damit zusammen
- Wie viel Urlaub steht mir zu? – alle Paragrafen zu diesem Thema
- § 3 BUrlG – Wie viel Urlaub mindestens zusteht
- § 4 BUrlG – Die Wartezeit von 6 Monaten
- § 6 BUrlG – Kein doppelter Urlaub beim Jobwechsel im selben Jahr
- § 7 Abs. 3 BUrlG – Teilurlaub nach Buchstabe a kann auf Verlangen ins nächste Jahr übertragen werden
- § 11 BUrlG – Wie das Urlaubsentgelt berechnet wird