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Gesetze einfach

§ 44k SGB II einfach erklärt: Wie Stellen im Jobcenter verwaltet werden

Amtlich: „Stellenbewirtschaftung“ Betrifft vor allem: Jobcenter/Behörden

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 44k SGB II übertragen die Träger dem Jobcenter mit dem zugewiesenen Personal auch die passenden Stellen; den Stellenplan der Trägerversammlung müssen die Träger genehmigen.

Absatz 1

Wenn die Träger Beschäftigten nach § 44g Absatz 1 SGB II Tätigkeiten in der gemeinsamen Einrichtung zuweisen, übertragen sie ihr auch die passenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für befristet beschäftigte Arbeitnehmer zur Bewirtschaftung.

(1) Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung.

Absatz 2

Den Stellenplan stellt die Trägerversammlung auf; er braucht die Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplans muss die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger folgen.

(2) Der von der Trägerversammlung aufzustellende Stellenplan bedarf der Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplanes unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger.

§ 44k SGB II – Stellenbewirtschaftung

(1) Mit der Zuweisung von Tätigkeiten nach § 44g Absatz 1 übertragen die Träger der gemeinsamen Einrichtung die entsprechenden Planstellen und Stellen sowie Ermächtigungen für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen zur Bewirtschaftung.

(2) Der von der Trägerversammlung aufzustellende Stellenplan bedarf der Genehmigung der Träger. Bei Aufstellung und Bewirtschaftung des Stellenplanes unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

Stellenplan
Die Übersicht, wie viele Stellen eine Behörde hat und wie sie bewertet sind.

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