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Gesetze einfach

§ 82 SGB II einfach erklärt: Altes Recht für frühere Ausbildungshilfen

Amtlich: „Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ Betrifft vor allem: Jobcenter/Behörden

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 82 SGB II gilt für ältere Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten Ausbildung weiter das bis 28. Mai 2020 geltende Recht.

Für diese Maßnahmen gilt weiter § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 SGB II in der bis 28. Mai 2020 geltenden Fassung, zusammen mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 SGB III:

  • ausbildungsbegleitende Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021 enden; im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 SGB III in der bis 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022,
  • Assistierte Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnt.

Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für Maßnahmen der Assistierten Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnen, gelten § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung in Verbindung mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches.

§ 82 SGB II – Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung

Für Maßnahmen der ausbildungsbegleitenden Hilfen, die bis zum 28. Februar 2021 beginnen und bis zum 30. September 2021, im Fall des § 75 Absatz 2 Satz 2 des Dritten Buches in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung bis zum 31. März 2022, enden, und für Maßnahmen der Assistierten Ausbildung, die bis zum 30. September 2020 beginnen, gelten § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in der bis zum 28. Mai 2020 geltenden Fassung in Verbindung mit § 450 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Schwierige Wörter

ausbildungsbegleitende Hilfen
Unterstützung während einer Berufsausbildung, zum Beispiel Nachhilfe in der Berufsschule.
Assistierte Ausbildung
Begleitung und Unterstützung junger Menschen und ihrer Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Ausbildung.

Hängt damit zusammen

  • § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die das Jobcenter erbringen kann
  • § 450 SGB III – Übergangsregel des Arbeitsförderungsrechts für diese Maßnahmen

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