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Gesetze einfach

§ 546a BGB einfach erklärt: Was du zahlst, wenn du zu spät ausziehst

Amtlich: „Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 546a BGB kann der Vermieter, solange der Mieter die Mietsache nach Mietende nicht zurückgibt, als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen.

Absatz 1

Gibst du die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück, kann dein Vermieter eine Entschädigung verlangen. Sie gilt für die ganze Zeit, in der du ihm die Mietsache vorenthältst. Als Entschädigung kann er wählen: entweder die Miete, die ihr vereinbart hattet, oder die Miete, die für vergleichbare Sachen am Ort üblich ist.

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

Absatz 2

Dein Vermieter kann außerdem einen weiteren Schaden geltend machen, der ihm durch die verspätete Rückgabe entsteht. Bei Wohnraum schränkt § 571 BGB das ein.

(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.

Sie ziehen aber nicht aus.

Der Vermieter will die Wohnung zurück.

Sie müssen für diese Zeit Geld bezahlen.

Das Geld heißt: Entschädigung.

Die Entschädigung ist so hoch wie Ihre alte Miete.

Oder so hoch wie die übliche Miete in Ihrem Ort.

Der Vermieter darf wählen.

Manchmal kann er auch für einen anderen Schaden Geld verlangen.

§ 546a BGB – Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Für die Zeit, in der du die Mietsache nach dem Mietende nicht zurückgibst, kann dein Vermieter die vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen.
  • Stattdessen kann er auch die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen am Ort üblich ist.
  • Einen weiteren Schaden kann dein Vermieter zusätzlich geltend machen; bei Wohnraum nur in den Grenzen von § 571 BGB.

Beispiel

Beispiel: Zwei Monate zu spät ausgezogen

Das Mietverhältnis von Deniz in Dresden endet am 31. März. Vereinbart waren 900 Euro Miete im Monat. Deniz findet keine neue Wohnung und zieht erst Ende Mai aus. Seine Vermieterin hatte ihm schon Anfang April schriftlich erklärt, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Für April und Mai kann sie nach § 546a Absatz 1 BGB als Entschädigung 900 Euro pro Monat verlangen. Stattdessen kann sie auch die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen verlangen.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 546a BGB

Was muss ich zahlen, wenn ich nach dem Mietende nicht ausziehe?

Nach § 546a Absatz 1 BGB kann dein Vermieter für die Zeit, in der du die Wohnung nicht zurückgibst, die vereinbarte Miete oder die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen als Entschädigung verlangen. Einen weiteren Schaden kann er nach Absatz 2 zusätzlich geltend machen, bei Wohnraum aber nur in den Grenzen von § 571 BGB.

Schwierige Wörter

Vorenthaltung
Du gibst die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses nicht zurück, obwohl dein Vermieter sie zurückhaben will.
ortsübliche Miete
Die Miete, die am Ort für vergleichbare Mietsachen üblicherweise gezahlt wird.

Hängt damit zusammen

  • § 546 BGB – Pflicht, die Mietsache nach dem Ende zurückzugeben
  • § 545 BGB – Stillschweigende Verlängerung, wenn niemand innerhalb von 2 Wochen widerspricht
  • § 571 BGB – Grenzen für weiteren Schadensersatz bei Wohnraum

War diese Erklärung verständlich?