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Gesetze einfach

§ 546 BGB einfach erklärt: Wann du die Mietsache zurückgeben musst

Amtlich: „Rückgabepflicht des Mieters“ Betrifft vor allem: Mieter, Vermieter

Das Wichtigste in einem Satz

Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache zurückgeben, wenn das Mietverhältnis endet; hat er sie einem Dritten überlassen, kann der Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.

Absatz 1

Wenn das Mietverhältnis endet, musst du die Mietsache an deinen Vermieter zurückgeben.

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

Absatz 2

Hast du die Mietsache einer anderen Person zur Nutzung überlassen, etwa einem Untermieter, kann dein Vermieter sie nach dem Ende des Mietverhältnisses auch direkt von dieser Person zurückfordern.

(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.

Von einer KI geschrieben. Diesen Text hat eine KI geschrieben: Das ist ein Computer-Programm. Kein Mensch hat den Text geprüft – auch keine Prüf-Gruppe und kein Anwalt.

KI-Entwurf in Leichter Sprache – nicht von einer Prüfgruppe geprüft.

Ihr Miet-Vertrag ist zu Ende.

Dann müssen Sie die Wohnung zurückgeben.

Vielleicht wohnt noch ein anderer Mensch in der Wohnung.

Zum Beispiel ein Unter-Mieter.

Der Vermieter kann die Wohnung auch von diesem Menschen zurück-fordern.

Der Unter-Mieter muss die Wohnung dann zurückgeben.

§ 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben.

(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern.

Nichtamtliche Lesefassung von gesetze-im-internet.de. Amtlich ist allein das Bundesgesetzblatt.

Darauf kommt es an

  • Nach dem Ende des Mietverhältnisses musst du die Mietsache zurückgeben.
  • Hast du die Mietsache einem Dritten überlassen, kann dein Vermieter sie auch von diesem zurückfordern.

Beispiel

Beispiel: Untermieterin will bleiben

Lukas hat ein Zimmer seiner Wohnung in Köln an Mira untervermietet. Sein Mietverhältnis endet am 30. September. Lukas zieht aus, Mira will aber bis Dezember bleiben. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann der Vermieter das Zimmer nach dem 30. September auch direkt von Mira zurückfordern.

Ausgedachter Fall. Er zeigt, wie die Regel gemeint ist.

Häufige Fragen zu § 546 BGB

In welchem Zustand muss ich die Wohnung zurückgeben?

§ 546 BGB sagt nur, dass du die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben musst. Den Zustand regelt die Norm nicht. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch musst du nach § 538 BGB nicht einstehen.

Kann der Vermieter die Wohnung direkt vom Untermieter zurückverlangen?

Ja. Nach § 546 Absatz 2 BGB kann er die Mietsache nach dem Ende des Mietverhältnisses auch von dem Dritten zurückfordern, dem du sie überlassen hast.

Schwierige Wörter

Dritter
Eine Person, die nicht Partei des Mietvertrags ist, zum Beispiel ein Untermieter.

Hängt damit zusammen

War diese Erklärung verständlich?